Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
Versicherungsvergleich.de Privatversicherung Gebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung Vergleich Gebäudeversicherung Vergleich Wohngebäudeversicherung
Gebäudeversicherung Vergleich Wohngebäudeversicherung
Information
1. Wohngebäudeversicherung - Gebäudeversicherung
Zu Ihrer besseren Orientierung haben wir das Thema Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung in einen allgemeinen Teil und dann in die Eigenschaft als Nutzer, also Eigentümer, Bauherr, Mieter und Häuser im Ausland unterteilt. So bekommen Sie den vollständigen Überblick, welche Versicherungssparten jeweils versicherbar und für Sie wichtig sind.
2. Versicherungen für den Eigentümer3. Versicherungen für den Bauherren
4. Versicherungen für den Mieter
5. Häuser im Ausland, Ferienhaus
6. Gebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung Unterscheidung
7. Was als Objekt versichert ist
8. Welche Gefahren/Risiken standardmässig versichert sind
9. Zusätzliche Gefahren die als Deckungserweiterung versicherbar sind
10. Allgemein geltende Ausschlüsse
11. Die richtige Wertermittlung / Versicherungssumme
12. Der online Versicherungsvergleich
13. Am Vergleich teilnehmende Versicherer
14. Zusammenfassung
15. Urteile rund um die Gebäudeversicherung
2. Versicherungen für den Eigentümer
GEBÄUDEVERSICHERUNG / SUBSTANZVERSICHERUNGGEBÄUDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
GEWÄSSERSCHADENHAFTPFLICHT / ÖLTANKVERSICHERUNG
VERMIETERRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
MIETVERLUSTVERSICHERUNG
GRAFFITIVERSICHERUNG
GRUNDSTÜCKSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
HAUSRATVERSICHERUNG
3. Versicherungen für den Bauherren
FEUERROHBAUVERSICHERUNG (KOSTENFREI)BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
BAUHELFERVERSICHERUNG
BAULEISTUNGS-, BAUWESENVERSICHERUNG
BAUFERTIGSTELLUNGSVERSICHERUNG
EIGENLEISTUNGS-AUSFALLGARANTIE
4. Versicherungen für den Mieter
HAUSRATVERSICHERUNGPRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (FÜR GEBÄUDESCHÄDEN)
MIETERRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
5. Ferienhausversicherung
Vom Leistungsumfang her gibt es kaum Unterschiede zur klassischen Wohngebäudepolice. Versichert sind Schäden durch Blitzschlag, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Der Versicherungsumfang ist abhängig vom Angebot und kann variieren.
Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude sowie für Garagen und Nebengebäude wie Gartenlauben oder Geräteschuppen und ähnlichem. Neben Klingel-, Briefkastenanlagen, Müllboxen und Terrassen ist auch im und am Gebäude befestigtes Zubehör sowie Mietverlust abgesichert.
6. Gebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung Nutzungsunterscheidung
Innerhalb der Gebäudeversicherung wird unterschieden zwischen
- privater (überwiegend Wohngebäude)
- gewerblicher
- landwirtschaftlicher
- öffentlicher
- und der Nutzung zu anderen Zwecken.
Die Wohngebäudeversicherung wird abgeschlossen für reine Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung, wobei das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dienen muss. Bei gemischter, also teilgewerblicher Nutzung wird i.d.R. ein Beitragsaufschlag berechnet.
Auch die Art und Weise der Gebäudenutzung spielt eine wichtige Rolle bei den Gebäudeversicherungen. So wird zwischen ständig bewohnten und nicht ständig bewohnten Gebäuden unterschieden. Weiterhin gibt es nicht genutzte Gebäude. Letztere sind besonders gefährdet und sind deshalb nur zu Sonderbedingungen/Einschränkungen versicherbar. Eine Sonderstellung nimmt das Ferienhaus ein.
7. Was als Objekt versichert ist
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (mit ihren Bestandteilen). Die versicherten Gebäude sind grundsätzlich einzeln aufzuführen (Einzeldeklaration). Für jedes Gebäude wird eine eigene Position mit einer eigenen Versicherungssumme gebildet.
Im Schadenfall wird für jede Position geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Das Gebäude ist nach § 94 BGB Grundstücksbestandteil. Daher erfolgt durch Angabe des Grundstücks die genaue Bezeichnung des Gebäudes. Liegt das Gebäude auf mehreren Grundstücken, so sind diese zu benennen. Der Grundsatz der Einzeldeklaration gilt ggf. auch für Nebengebäude (z.B. Garagen). Zum Wohngebäude selbst, im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherungen mit eingeschlossen, zählen auch Heizungsanlagen, sanitäre und elektrische Installationen, Fussbodenbeläge (fest verlegt) und eingebaute Schränke, Garagen und Nebengebäude gehören ebenfalls dazu. Antennen, Markisen und Blitzableiter sind auch versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz für Nebengebäude, die nicht im Versicherungsschein benannt sind.
Hinweis: Um-, An- und Ausbauten sollten dem Versicherer angezeigt werden um dann ggf. eine neue Wertermittlung vorzunehmen.
8. Gefahren/Risiken, die standardmässig versichert sind
- Feuer
Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Außerdem Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
- Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen - z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen - oder Schläuchen der Wasserversorgung; Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen innerhalb des Gebäude; auch Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber dann innerhalb des Versicherungsgrundstücks. Frostschäden an Badeinrichtungen, Waschbecken, WC-Spülung, Wasserhähnen und Wassermessern, an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern.
- Sturm und Hagel
Schäden, die der Sturm - mindestens Windstärke 8 - am Gebäude anrichtet. Schäden durch Bäume und sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft. Schäden durch Hagel - ohne mitwirkenden Sturm -. Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm oder der Hagelschlag das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben zerstört hat.
9. Gefahren/Risiken die als Deckungserweiterungen versicherbar sind
Mitversicherung von Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre auch außerhalb des Hauses
Mitversicherung von Überspannungsschäden. Der unmittelbare/direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen aber extra eingeschlossen werden.
Mitversicherung von Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten
Erweiterte Elemantarschadenversicherung
Als Erweiterung kann der Wohnhauseigentümer auch die sogenannten "erweiterten Elementarschäden", zur seiner Wohngebäudeversicherung, mitversichern, um bei Naturkatastrophen, abgesichert zu sein. Hierzu findet eine gesonderte Prüfung zur Versicherbarkeit des Risikoortes statt. In der "erweiterten Elementardeckung" sind in der Regel folgende Risiken abgesichert:
- Überschwemmung
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Geröll-, Schlammlawinen (Muren)
- Rückstauschäden nach Unwetter oder nach einem starken Regen/Platzregen
- Schnee- und Eisdruck, Schneelawinen
- Erdbeben, Erdsenkung/Erdfall
- Vulkanausbruch
Überschwemmungen können alle Regionen in der Bundesrepublik betreffen. Das auch höher gelegene Gebiete von Überschwemmungen betroffen sind, haben die letzten starken Unwetter gezeigt.
Die Vorsorgeversicherungssumme bietet die Möglichkeit einer Unterversicherung vorzubeugen.
10. Allgemein geltende Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind bei den Gebäudeversicherungen Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art entstehen. Weiterhin sind die Schäden durch innere Unruhen ebenso ausgeschlossen. Nicht versichert sind Schäden, die durch Erdbeben verursacht wurden. Schäden durch Kernenergie sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
11. Richtige Wertermittlung, Versicherungssumme
Der Wertermittlung / Versicherungswert muss besondere Aufmerksamkeit bei den Gebäudeversicherungen entgegengebracht werden. Es ist im Interesse des Versicherers wie auch des Versicherungsnehmers, dass eine ausreichende / bzw. zutreffende Versicherungssumme zu Grunde gelegt wird. Eine Unterversicherung kann gerade bei der Gebäudeversicherung schlimme finanzielle Folgen haben und führt zu Streitigkeiten.
Zu empfehlen ist immer die sogenannte "gleitende Neuwertversicherung".
Die Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert von 1914. Hierunter versteht man den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914. Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen.
Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten, einschließlich der Baunebenkosten, des Entstehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den sogenannten Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Entstehungsjahr des Gebäudes tatsächlich entspricht. Der Baupreisindex wird jährlich ermittelt und bekanntgegeben. Für das lfd. Jahr ist immer der Vorjahreswert des Monats Mai heranzuziehen.
Die jährlichen Änderungen der Versicherungssumme und auch der Versicherungsprämie der Gebäudeversicherungen vermeiden eine Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung der Versicherungsgesellschaft auf den Unterversicherungseinwand einher. Somit ist im Schadensfall mit einem Schadenersatz in der vollen Höhe zu rechnen.
Der Baupreisindex - Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden
Der folgende Text wurde vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, Pressestelle veröffentlicht.
- Anfang -
"Was beschreibt der Indikator?
Baupreisindizes spiegeln die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Es werden Preisindizes für folgende Bauwerksarten berechnet:
- für den konventionellen Neubau im Hochbau (Wohngebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude)
- für den Neubau von Einfamiliengebäuden in vorgefertigter Bauart (Fertighäuser)
- für den Neubau im Tiefbau (Straßen, Brücken, Ortskanäle) und
- für die Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden.
Wie wird der Indikator berechnet?
Da in der Regel, mit Ausnahme von Fertighäusern, sehr individuell gebaut wird, lassen sich die Preise von Bauwerken kaum direkt vergleichen. Um trotzdem aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, werden für die Ermittlung von Baupreisindizes die Preise der Bauleistungen, die für die Errichtung der Bauwerke notwendig sind, über die Zeit beobachtet. Bauleistungen lassen sich einfacher vergleichen als ganze Bauwerke. So gehören beispielsweise zum Bereich "Mauerarbeiten" u.a. die Bauleistungen "Porenbetonmauerwerk", "nichttragende Trennwand" oder "Mauerwerk aus klein- bzw. großformatigen Steinen".
Für diese ausgewählten Bauleistungen werden vierteljährlich, in den Monaten Februar, Mai, August und November, Preise erhoben. Befragt werden rund 5 000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen des Baugewerbes, die den Statistischen Landesämtern, die im Berichtsmonat vertraglich vereinbarten Preise für aktuell (Basisjahr 2000) 204 ausgewählte Bauleistungen melden. Diese Preise sind Marktpreise bei Auftragsvergabe (keine Angebotspreise) ohne Umsatzsteuer. Die Statistischen Landesämter berechnen aus den von den Unternehmen gemeldeten Preisen für die Bauleistungen die durchschnittliche Preisentwicklung für die jeweilige Erhebungsposition (Bauleistung) auf Landesebene (Landesmesszahlen) und leiten sie an das Statistische Bundesamt weiter. Hier wird für jede Erhebungsposition aus der Landesmesszahl - gewogen mit den baugewerblichen Umsätzen in den Ländern - die Bundesmesszahl berechnet. Aus den Bundesmesszahlen werden schließlich die Preisindizes für die einzelnen Bauwerksarten berechnet, indem aus den Messzahlen - mit dem jeweiligen Gewichtungsschema für die Bauwerksart - ein gewogener Mittelwert berechnet wird.
Die Gewichtungsschemata werden erstellt, indem aus Abrechnungsmaterialien für ausgewählte Baumaßnahmen einer Bauwerksart, die dort aufgeführten Bauleistungen den Erhebungspositionen zugeordnet, und für jede Erhebungsposition die zugehörigen Kosten auf die Gesamtkosten der Baumaßnahme bezogen werden.
Die Indizes werden nach dem Laspeyres-Konzept berechnet, das in der deutschen Preisstatistik generell angewendet wird. Kennzeichnend für diesen Indextyp ist, dass er lediglich die Preisentwicklungen im Zeitablauf festhält und den Effekt von Mengenveränderungen, als Folge veränderter Strukturen im Baugeschehen ausschließt. Die Gewichtungsschemata für die Berechnung der Preisindizes, werden in etwa 5-jährigen Abständen an diese sich ändernden Strukturen angepasst.
Die Baupreisindizes sollen - wie die übrigen Preisindizes der amtlichen Statistik - nur reine Preisveränderungen messen. Dies wird dadurch erreicht, dass alle für die Höhe des Preises maßgeblichen Faktoren (vor allem Mengeneinheit der Bauleistung sowie deren qualitative Beschaffenheit) konstant gehalten werden. Ändert sich eines dieser Merkmale, so kann die Differenz, zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis, eine unechte Preisveränderung enthalten, die durch Qualitätsbereinigungsverfahren eliminiert wird.
Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Die Baupreisindizes werden etwa fünf bis sechs Wochen nach Ende des Berichtsmonats mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Wie genau ist der Indikator?
Die Auswahlgrundlage der Baupreisstatistik, also der Kreis der Berichtsstellen, bleibt im Gegensatz zu einer Stichprobenerhebung relativ unverändert. Bei einem Wechsel innerhalb der Auswahlgrundlage wird darauf geachtet, dass die neue Struktur der Berichtsstellen der Struktur der Grundgesamtheit entspricht, um die tatsächliche Preisentwicklung im Bauwesen widerzuspiegeln.
Weiterführende Informationen:
Baupreisstatistik-Auskunftsservice Telefon: 0611/75-2440
12. Der Versicherungsvergleich
Der online Versicherungsvergleich Gebäudeversicherung (Objekt-Substanz) beinhaltet eine Vielzahl an Fragen, die zum richtigen Versicherungsschutz führen. Die Prämien, aber auch Leistungen differieren erheblich.
13. Am Vergleich teilnehmende Gesellschaften
Alte Leipziger Versicherung AG | Concordia VVaG |
Continentale Sachversicherung AG | DEVK a. G. |
ERGO Sach | Generali Versicherung AG |
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG VVaG | HDI Gerling |
Helvetia | INTER Allgemeine Versicherung AG |
Interlloyd Versicherungs-AG | InterRisk Versicherungs-AG |
Janitos Versicherung AG | NV-Versicherungen VVaG |
NÜRNBERGER AG | Schleswiger VVaGt |
SIGNAL a.G. | VOLKSWOHL-BUND Sachversicherung AG |
Zurich Versicherung AG | degenia Versicherungsdienst AG |
DOMCURA AG | Schleswiger AG |
FINAS Versicherungsmakler GmbH |
14. Zusammenfassung
Die Versicherungssumme sollte den Wiederherstellungskosten entsprechen, also auch die Baunebenkosten sind mit zu berücksichtigen. Erweiterungen, An- und Umbauten sind dem Versicherer zeitnah mitzuteilen. Dann kann nur wenig passieren.
Empfehlenswert in der Wohngebäudeversicherung ist eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung, d.h. der allgemeinen Baupreisentwicklung nach erfährt das Gebäude eine Wertsteigerung. Demnach wird die Versicherungssumme und ebenfalls der Beitrag in der Regel jährlich angepasst. Sie sind somit auf der sicheren Seite.
Um den Unterversicherungsverzicht durch die Versicherungsgesellschaft zu garantieren, sollte ein Wertermittlungsbogen mit dem Antrag eingereicht werden. Die beste Art der Wertermittlung.
15. Urteile
Stichwort: vertragliche Nebenpflicht, Nebenkostenabrechnung, Versicherungsvergleich
Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.
KG Berlin - 07-02-2011 - Az 8 U 147/10
Stichwort: Regress, grobe Fahrlässigkeit des Mieters
Sachverhalt: Der Mieter hatte die Kerzen eines Adventskranzes angezündet. Der Kranz selbst entzündete sich und setzte Zimmer und das Gebäude in Flammen. Die Gebäudeversicherung des Vermieters regulierte den Gebäudeschaden und nahm den Mieter wegen grober Fahrlässigkeit in Regress.
1.Entscheid OLG: Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, der Mieter hat den Schaden zu tragen.
2. Entscheid BGH: Es liegt eine leichte Fahrlässigkeit vor, der Mieter wird nicht in Regress genommen. Rückverweisung an das OLG zur Klärung zur genauen Klärung des Grades der Fahrlässigkeit.
Begründung: Gebäudeversicherung kann nur Regress bei grober Fahrlässigkeit verlangen.
BGH - 20-12-2006 - Az VIII ZR 67/06
Stichwort: Verkehrssicherungspflicht, Sturmschaden, umgestürzter Baum (200 Jahre alt )
Sachverhalt: Eine 200 Jahre alte Eiche stürzte auf Grund eines Sturmes auf das Nachbargrundstück und richtet dort einen erheblichen Sachschaden an. Der Versicherer des geschädigten Nachbarn verlangte Schadenersatz. Die Begründung: der VN hätte den Baum durch einen Fachmann auf dessen Standfestigkeit hin überprüfen lassen müssen.
Entscheid OLG Düsseldorf: Die erstinstanzlichen Entscheidung durch das LG Kleve wurde bestätigt.
Begründung: Es besteht keine Verpflichtung seitens des Grundstückseigentümers die Beschaffenheit (Standfestigkeit) von Bäumen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Eine Schädigung des Baumes war durch einen Laien nicht erkennbar gewesen. Es lag keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, so dass kein Schadenersatzanspruch abzuleiten ist.
Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis:
Die abgebildeten Leistungsinhalte sind in gekürzter Version dargestellt und stellen lediglich einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen und Tarifwerken dar. Die kompletten Leistungsinhalte sind den jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Tarifwerken der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu entnehmen. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Siehe unsere AGB`s.
2019-01-07 19:35:04 |
Guten Tag, vielen Dank für die gute Beratung. Ich bin der Empfehlung gefolgt und habe den Toptarif gewählt. Beste Grüsse Klaus M.
2015-07-06 10:31:51 |
3 Häuser versichert und dabei 890 Euro gespart. Empfehlung garantiert!
2015-06-15 22:34:22 |
Vielen Dank. Informationen sind ausgezeichnet. Mein neuer Beitrag ist 240 Euro günstiger. b.
2014-10-17 15:06:20 |
Habe noch keinen besseren Verlgiech gefungen- Seiten sind aber etwas hakelig
2014-09-16 09:38:06 |
Guten Tag, wir sind gerade ihr Kunde geworden. Wenn alles andere auch so gut klappt werden wir Sie weitermepfehlen. Was uns beeindruckt hat, ist diese komplette Information, die wir nur bei Ihnen gefunden haben. Weiter so. Danke! K.Pryzbilla