Oftmals kann auf eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung verzichtet werden. Insbesondere dann, wenn eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Jedoch ist zu überprüfen, in wie weit der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung genau definiert ist. Es ist darauf zu achten, dass diese eine weltweite Deckung vorsieht und ob der Versicherungszeitraum im Ausland mit dem der Aufenthaltsdauer im Ausland ausreichend vorhanden ist.
Kurzum die meisten Privathaftpflichtversicherung sehen eine weltweite Deckung für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt von meist max. 6 Wochen vor.
Ist die Privathaftpflichtversicherung nicht ausreichend, so ist eine Reisehaftpflichtversicherung als besondere Form der Reiseversicherung zu empfehlen.
Weitere Details zur Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie hier.
Die Reisehaftpflichtversicherung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn keine Privathaftpflichtversicherung besteht bzw. die Privathaftpflichtversicherung im Reiseland keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Viele Haftpflichtversicherungsgesellschaften bieten keinen Versicherungsschutz bei Schäden beim Snowboarden/Skifahren oder Kitesurfen. Bei einem sog. Aktivurlaub sollte also genau geprüft werden, inwieweit die Privathaftpflichtversicherung den erforderlichen Versicherungsschutz bietet.
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