Beispiel*
In den Heilnebenberufen sind zahlreiche Berufe versammelt. Einige Gesellschaften zählen Wellness- oder Kosmetikberufe bereits zu den Heilnebenberufen. Bei den meisten Versicherern muss allerdings ein medizinischer Hintergrund gegeben sein.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe wird angeboten als
Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe besteht für die im Versicherungsschein sowie dessen Nachträgen aufgeführte berufliche Tätigkeit. Mitversichert sind die angestellten Personen, wie Verwaltungspersonal und Reinigungspersonal, im Rahmen der Ausführung der beruflichen Tätigkeit, für den Versicherungsnehmer.
Zusätzlich können weitere praktisch tätige Angestellte sowie der ständige Vertreter versichert werden, bzw. der Versicherungsschutz muss benatragt und im Versicherungsschein dokumentiert sein.
Nicht unter den Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe fallen Risiken, die ausgeschlossen sind, wie:
Zur Ermittlung des Beitragsaufwandes für die Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe sind nachfolgende Kriterien maßgebend:
Um den Beitragsaufwand zur Berufshaftpflichtversicherung zu senken, besteht bei einigen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren. Es kann hierbei eine Selbstbeteiligung von z.B.: 250 Euro festgelegt werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung Heilnebenberufe schützt den Behandler vor Forderungen Dritter, die nach einem Schadensfall auf ihn zukommen können. Dies können Schäden, die im Rahmen der Behandlung auftreten, aber auch der Verlust eines Schlüssels oder die abhanden gekommene Jacke der Praxishilfe sein. Ebenfalls mit abgedeckt ist das Betriebsstättenrisiko.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe ist die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Das bedeutet, dass sich Ihr Versicherer bei unberechtigten Forderungen notfalls auch gerichtlich für Sie einsetzt.
Da es auch im Bereich der Heilnebenberufe bei inkorrekten Behandlungen zu Personenschäden kommen kann, ist für viele Berufe der Einschluss des Spezial Strafrechtsschutzes in den Versicherungsvertrag ein interessanter Baustein. Dieser Punkt ist natürlich je nach Beruf unterschiedlich interessant.
Viele Behandler arbeiten auf mobiler Basis. Das heißt, sie besuchen Ihre Kunden zu Hause oder im Büro. Bei Einschluss der Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden besteht auch dort ein sehr guter Versicherungsschutz.
So verschieden die einzelnen Heilnebenberufe sind, so verschieden sind auch die Tätigkeitsfelder. Teilweise überlappen diese und teilweise erfolgt durch Gesetze eine ganz klare Abgrenzung (z.B. Podologengesetz).
Grundsätzlich gelten alle Tätigkeiten, die dem jeweiligen Berufsbild zuzuordnen sind und die mit der vorliegenden Ausbildung ausgeführt werden dürfen als versichert. Weiterführende Tätigkeiten, die eventueller Zusatzausbildungen bedürfen, sind mit dem Versicherer abzuklären. Diese können sehr oft gegen einen Zusatzbeitrag, teilweise aber auch ohne Mehrprämie abgesichert werden.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio, besser 5 Mio Euro. Je nach Konstellation in der Praxis (allein tätiger Firmeninhaber, Gemeinschaftspraxis, Praxis mit mehreren Angestellten, nebenberuflich tätiger Firmeninhaber) sind es verschiedene Versicherer, die Ihnen eine interessante Prämie bieten können. Deshalb bieten wir Ihnen für fast alle Heilnebenberufe die Möglichkeit eines Versicherungsvergleiches.
0 Kommentare