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Feuerrohbauversicherung - kostenfrei - beitragsfrei

Feuerrohbauversicherung - kostenfrei - beitragsfrei

Information

Während der Bauphase eines Gebäudes bzw. Hauses sichert die Feuerrohbauversicherung das noch nicht fertiggestellte Objekt gegen den finanziellen Verlust aus den Gefahren Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion ab. Zusäztlich zum Objekt sind alle auf dem Grundstück befindlichen Baustoffe und Bauteile, für die der Bauherr die Gefahr trägt, im Versicherungsschutz der Feuerrohbauversicherung beinhaltet.

Die Feuerrohbauversicherung wird oftmals zusammen mit der Wohngebäudeversicherung bereits zu Baubeginn abgeschlossen. Der Vorteil darin liegt, dass der Versicherungsschutz der Feuerrohbauversicherung dann kostenfrei zur Verfügung steht. Der Zeitraum des kostenfreien Versicherungsschutzes beträgt je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 6 Monate und 24 Monate, somit bis zur Bezugsfertigkeit des Objekts.

Gemäß der Defintion der Feuerrohbauversicherung liegt die Bezugsfertigkeit des Objektes dann vor, wenn nur noch die üblichen Einrichtungsgegenstände, sprich der Hausrat fehlen.

Grundlage zur Beitragsermittlung der Feuerrohbauversicherung ist die Bauartklasse des Gebäudes sowie die Art der Bedachung. Je höher die Bauartklasse, desto höher der Beitrag zur Feuerrohbauversicherung.

Zuordnung der Bauartklassen

Bauartklasse Aussenwände des Gebäudes Dachung des Gebäudes
BAK I Massiv (Mauerwerk, Beton) Hart (Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Eternit, Metall, gesandete Dachpappe)
BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Füllung aus Stein oder Glas, Stahlkonstruktion oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material, wie Profilblech) Hart
BAK III Holz, Holzfachwerk mit Füllung aus Lehm, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahlkonstruktion oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz Hart
BAK IV Wie BAK I und BAK II Weich (vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf oder Stroh)
BAK V Wie BAK III Weich
FHG I Fertighaus massiv in allen Teilen einschließlich der tragenden Konstruktion aus feuerbeständigen Bauteilen Hart
FHG II Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, aussen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (Putz oder Klinkersteine) Hart
FHG III Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung Hart