Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief ist ein Produkt, dass zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung und/oder Kaskoversicherung gewählt werden kann. Bei vielen Anbietern besteht europaweiter Versicherungsschutz.
Leistungsinhalte:
| Art |
Erläuterung |
| Pannenhilfe |
die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeuges direkt am Pannenort |
| Abschleppen |
der Transport des nicht mehr fahrtüchtigen Kraftfahrzeuges zur nächsten Werkstatt |
| Bergung |
das versicherte KFZ wird auf die befestigte Straße gehoben oder gebracht |
| Weiter- und Rückfahrt |
Transport der berechtigten Fahrzeuginsassen zum Zielort und zum reparierten KFZ.
Meist gewählte Formen des Transportmittels: Mietwagen, Bahn, Flugzeug |
| Fahrzeugrücktransport |
das fahruntüchtige Fahrzeug wird aus dem Ausland in die Werkstatt am Heimatort gebracht; im Imland erfolgt der
Fahrzeugrücktransport mit speziellen Abschleppfahrzeugen |
| Ersatzteilversand |
ist ein benötigtes Ersatzteil im Ausland nicht erhältlich, so organisiert und versendent das Versicherungsunternehmen dieses |
| Ersatzfahrer |
beim Ausfall des Fahrer durch Krankheit oder Unfall wird ein Ersatzfahrer gestellt |
| Fahrzeugunterstellung |
Übernahme der Fahrzeugunterstellungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des KFZ´s |
| Übernachtungskosten |
Übernahme der Hotelkosten für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung des Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges |
| Mietwagen |
bei Fahrzeugdiebstahl wird ein Mietwagen zur Rückreise zur Verfügung gestellt; wird das gestohlene Fahrzeug wieder gefunden,
so wird dieses zum Heimatort zurück transportiert |
| Sonstiges |
Routenplanung, Nutzungsausfall, Verschrottung, Verzollung, usw. |
Anbieter
Der Kfz-Schutzbrief wird von Versicherungsunternehmen als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sowie von diversen Automobilclubs angeboten.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Oftmals nur im Kleingedruckten nachzulesen sind die Versicherungsschutz ausgeschlossenen Ereignisse, wie z.B:
- der Schadenort liegt in der Nähe des Wohnorts - in Regelfall 50 km Luftlinie -
- das versicherte Fahrzeug kann aus eigener Kraft zur nächsten Werkstatt bewegt werden
- der Fahrzeugschlüssel wurde im Fahrzeuginneren vergessen
- das Türschloss ist aufgrund der Wetterbedingungen zugefroren
- der Vesicherungsschutz ist nicht weltweit gültig
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