Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die sich in ein Mietobjekt einquartieren, keine Miete bezahlen und plötzlich mit unbekanntem Ziel verschwunden sind. Der Vermieter hat dann meist ein beträchtlichten finanziellen und oftmals auch materiellen Schaden. Neben den fehlenden Mieteinnahmen bestehen des öfteren erhebliche Schäden am Mietobjekt, die aufwendig repariert werden müssen. Je nachdem, wie abhängig der Vermieter von den Mieteinnahmen ist, kann ein Mietausfall über einen längeren Zeitraum der finanzielle Ruin des Vermieters bedeuten. Zum Schutz des Mietobjektes vor den materiellen Schäden und zum Schutz des Vermieters vor den finanziellen Schäden ist eine Mietnomadenversicherung empfehlenswert.
Leistungsbezeichnung | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 | Anbieter 4 |
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Voraussetzungen für den Versicherungsschutz | Bei Beantragung der Mietnomadenversicherung muss der Mieter die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vollständig und fristgerecht erfüllt haben. | Der Vermieter muss nachweisen, dass er die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters vor Mietvertragsabschluss geprüft hat. | Eine Selbstauskunft und Kopie des Personalausweises des Mieters muss vor Vermietung eingeholt werden. | Die Bonität des Mieters wird durch den Versicherer geprüft. |
vorliegen des Versicherungsfalles | dieser liegt vor, wenn der Vermieter den Mieter mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert hat und dieser nicht/nur teilweise nachkommt | dieser liegt vor, wenn das Mietverhältnis wirksam durch den Vermieter gekündigt wurde und der Mieter die Wohnung weiterhin in Anspruch nimmt | dieser liegt vor, bei Schäden an der Gebäudesubstanz des vermieteten Objektes | dieser liegt vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen verletzt oder das Mietobjekt beschädigt |
Wartezeit | keine | 6 Monate | 6 Monate | keine |
Versicherte Leistungen
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Vertragliche Pflichten in der Mietnomadenversicherung
Versicherungsumfang
Die Mietnomadenversicherung bezieht sich auf die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume in Gebäuden und Nebengebäuden, die ausschließlich der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung zuzurechnen sind.
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