Der wesentliche Inhalt einer privaten Rentenversicherung ist die monatliche Rentenzahlung an die versicherte Person. Die Rentenzahlung kann lebenslang oder für einen verkürzten Zeitraum vereinbart werden.
Die private Rentenversicherung wird nach dem Auszahlungsbeginn unterschieden.
Die vereinbarte Leibrente wird ab Versicherungsbeginn sofort ausbezahlt. Der Beitrag ist in Form eines Einmalbeitrages zu entrichten.
Die vereinbarte Leibrente wird erst mit Ablauf der vereinbarten Augschubzeit ausbezahlt. Der Beitrag kann gegen einen Einmalbeitrag oder durch laufende Beitragszahlungen während der Aufschubzeit entrichtet werden.
Zum Ende der Rentenzahlungsperiode erfolgt die Zahlung der vereinbarten Leibrente.
Zum Beginn der Rentenzahlungsperiode erfolgt die Zahlung der vereinbarten Leibrente.
Der Hinterbliebenenschutz kann vereinbart werden und beinhaltet die Zahlung der vereinbarten Rente an die Hinterbliebenen beim Tod der versicherten Person während der Aufschubzeit. Hierfür wird ein Bezugsberechtigter durch den Versicherungsnehmer festgelegt. Die Vereinbarung des Hinterbliebenenschutzes hat zur Folge, dass bei gleichem Beitrag die Rentenhöhe geringer ausfällt.
Das Kapitalwahlrecht zum Ende der Aufschubzeit kann in der privaten Rentenversicherung vereinbart werden. Hier hat der Versicherungsnehmer zum Aufschubzeitende die Wahl, ob anstatt der vereinbarten Leibrente eine einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt wird.
Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Leibrente für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Unabhängig, ob die versicherte Person noch lebt. Beim Tod der versicherten Person während der Rentengarantiezeit erfolgt die Auszahlung der Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit.
Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person während der Augschubzeit die eingezahlten Beiträge zur privaten Rentenversicherung zurück erstattet werden. Sowie beim Tod der versicherten Person während des Rentenbezugszeitraums die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits ausgezahlten Leibrenten an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen erstattet werden.
Bei der privaten Rentenversicherung können die nachfolgenden Zusatzversicherungen vereinbart werden:
Bei der privaten Rentenversicherung, ohne Zusatzversicherungen, sind keine Gesundheitsfragen durch die versicherte Person bei Antragsstellung zu beantworten. Werden jedoch Zusatzversicherungen vereinbart, so müssen die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag durch die versicherte Person beantwortet werden.
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