Als Absicherung für die Mietkaution kann neben der klassischen Absicherung auch eine Mietkautionsversicherung gestellt werden.
Darunter fallen die Bankbürgschaft, das Kautionssparbuch sowie die Barkaution.
Die Mietkautionsbürgschaft kann vom gewerblichen, wie auch vom privaten Mieter abgeschlossen werden.
Insbesondere bei Mietern, die das Mietobjekt für gewerbliche Zwecke nutzen, stellt die Mietkautionsversicherung eine interessante Alternative zu den klassischen Absicherungsarten dar.
Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die Mietkautionsversicherung nicht auf den Kreditrahmen des Mieters bei dessen Kreditinstitut angerechnet wird. Somit schafft dies finanzielle Freiräume für den gewerblichen Mieter.
Die wesentlichen Vorteile der Mietkautionsversicherung für den Mieter:
Die wesentlichen Vorteile der Mietkautionsversicherung für den Vermieter:
Der Beitragsaufwand zur Mietkautionsversicherung beträgt zwischen 4,7 % und 5,25 % der versicherten Mietkautionssumme.
Ein Mindestbeitrag in Höhe von Euro 50 jährlich ist bei manchen Versicherungsunternehmen ein Vertragsbestandteil. Die Beitragserhebung erfolgt jährlich bis zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Bei einigen Anbietern wird im ersten Versicherungsjahr eine sog. Aufnahmegebühr oder auch Bearbeitungsgebühr berechnet.
Vorgabebezeichnung | Vorgabewert |
---|---|
monatliche Kaltmiete | 1.000,00 Euro |
Mietkautionshöhe | 3 Monatskaltmieten |
Beitragssatz 1. Anbieter | 4,7 % |
Beitragssatz 2. Anbieter | 5,0 % |
Beitragssatz 3. Anbieter | 5,25 % |
Ergebnisbezeichnung | Ergebniswert |
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Versicherungssumme der Mietkautionsbürgschaft | 3.000,00 Euro |
Jahresbeitrag 1. Anbieter | 141,00 Euro |
Jahresbeitrag 2. Anbieter | 150,00 Euro |
Jahresbeitrag 3. Anbieter | 157,50 Euro |
Wird das Mietverhältnis beendet und der Vermieter aus dem Bürgschaftsverhältnis vorbehaltlos entlassen kann die Mietkautionsversicherung beendet werden.
Der Mieter kann die Mietkautionsversicherung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündigen.
Jedoch besteht für das Versicherungsunternehmen eine Nachhaftungspflicht gegenüber den Vermieter.
Für Leistungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben tritt das Versicherungsunternehmen ein bei
Der Vermieter meldet seine Leistungsansprüche direkt beim Versicherungsunternehmen an.
Hierzu stehen entsprechende Schadensformulare zur Verfügung.
Das Versicherungsunternehmen benachrichtigt daraufhin den Mieter über die Leistungsforderungen des Vermieters.
Innerhalb von zwei Wochen hat der Mieter die Möglichkeit sämtliche Unterlagen dem Versicherungsunternehmen vorzulegen um die Auszahlung der angeforderten Leistung zu verhindern.
Geschieht dies nicht werden bei gerechtfertigten Schadensersatzforderungen die Forderungen an den Vermieter aus der Kautionssumme befriedigt.
Die erbrachten Leistungen müssen dann vom Mieter an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet werden.
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