Die Valorenversicherung stellt ein spezielle Art der Transportversicherung für wertvolle Gegenstände dar. Insbesondere für den Bereich der Juweliere,
Edelstein- und Uhrengewerbes wurde diese entwickelt. Wie z.B.:
- Juweliere
- Schmuckhändler
- Händler von Uhren und Edelsteinen
- Großhändler mit Valorensortiment
- Produzenten von Valorensortiment
- Geldinstitut
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)
Die Valorenversicherung wird meist als Allgefahrenversicherung angeboten in der die nachfolgenden Waren versichert sind:
- Waren des Edelsteingewerbes
- Waren des Juweliergewerbes
- Waren des Uhrengewerbes
- dazugehörendes Rohmaterial
- dazugehörende Halbfabrikate
- dazugehörende Fertigfabrikate
Versicherte Schäden in der Valorenversicherung
Der Versicherungsschutz der Valorenversicherung sichert alle Gefahren ab, die die versicherte Ware während der Versicherungsdauer ausgesetzt ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Nicht versicherte Schäden und Gefahren in der Valorenversicherung
Nicht unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen Ereignisse, wie
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Schäden durch Unterschlagung, Betrug, Untreue
- vorsätzliche Handlungen z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer o.ä.
- nicht beachten von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen/Bestimmungen
Örtliche Gültigkeit der Valorenversicherung
- während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag
- während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären
- während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
- während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte
Ermittlung der Versicherungssumme zur Valorenversicherung
Die Versicherungssumme der Valorenversicherung sollte dem Wert der zu versichernden Waren entsprechen. Hierzu wird der Versicherungswert wie nachfolgend ermittelt:
für Kommissionsware wird der Kommissionswert angesetzt
- für Auswahlen wird der Rechnungswert angesetzt
- für bereits verkaufte Waren wird der Verkaufspreis angesetzt
- für andere als vorgenannte Waren wird der Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungspreis angesetzt
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