Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
Versicherungsvergleich.de Privatversicherung Krankenversicherung privat u. gesetzlich Studentenkrankenversicherung
Studentenkrankenversicherung
Information
2. Die Versicherungsmöglichkeiten
3. An die Zeit nach dem Studium denken
4. Beitragsübersicht
5. Ist der Abschluss eines PSKV-Tarifes überhaupt möglich ?
6. Studienanfänger
7. Jünger als 25 Jahre und vor Studienbeginn gesetzlich krankenversichert
8. Älter als 25 Jahre und vor Studienbeginn gesetzlich krankenversichert
9. Älter als 30 Jahre und vor Studienbeginn gesetzliche krankenversichert
10. (Studenten)-Kinder von privat versicherten Beamten
11. Studenten die private krankenversichert sind
1. Krankenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit
Ab Beginn des Studiums besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Student können Sie sich für die Dauer des Studiums von dieser Versicherungspflicht unwideruflich befreien lassen. Dieser Antrag muss innerhalb einer 3-Monatsfrist gestellt werden. Dann besteht die Möglichkeit, einer privaten Krankenversicherung beizutreten.
2. Die Versicherungsmöglichkeiten
2.1 Private studentische Krankenversicherung
Innerhalb der Privaten studentischen Krankenversicherung (PSKV) sind Beiträge und Leistungen bei allen privaten Versicherern identisch. Die Leistungen sind gegenüber den Normaltarifen abgespeckt.
2.2 Privater Spezieller Ausbildungstarif
Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, eigene separate Ausbildungstarife abzuschließen. Diese Variante dürfte für fast alle Studenten die bessere Alternative sein. Als Leistung sieht dieser Tarif die Kostenerstattung für die ambulante Heilbehandlung, die allgemeine Krankenhausbehandlung, die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz 60 % vor.
2.3 Gesetzliche Krankenkasse
Studenten/innen sind bis zum 25. Geburtstag und so lange das regelmäßige Einkommen unter 405 Euro monatlich liegt, kostenlos mit den Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450,- Euro. Müssen Sie sich selbst versichern, zahlen Sie bei allen gesetzlichen Kassen gleichviel 61,01 Euro (plus 14,03 - bzw. 15,52 - - für Kinderlose ab 23 Jahre, für die Pflegeversicherung). Diese Studententarife gelten bis Ende des 14. Semester bzw. dem 30. Geburtstag. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes, wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst anschließt.
2.4 Privatversicherung über Eltern-Beihilfetarife
Zukünftige Studenten, die bislang über die Beihilfe ihrer Eltern mitversichert waren, sollten bei dieser Art der Versicherung beachten, dass der Versicherungsschutz mit der Zahlung des Kindergeldes verknüpft ist, welches nur bis zum 25. Geburtstag bezahlt wird. Danach muss der Student sich normal bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Für Studenten die nach 1981 geboren wurden, fällt diese Beihilfe noch früher weg. Ein Wechsel in eine gesetzliche Versicherung ist dann während des Studiums nicht möglich.
3. Auch an die Zeit nach dem Studium denken
Hinweis: Stehen Sie vor der Wahl, bei welchem Versicherer Sie den PSKV-Tarif abschliessen, so suchen Sie sich von Beginn an die richtige Gesellschaft aus. Etliche Versicherer haben für bestimmte Berufe/Berufsgruppen (Ärzte, Heilpraktiker, Tierärzte ?) in den Normaltarifen, die nach dem Studium zum Tragen kommen, Sondertarife. Haben Sie von vorne herein den richtigen Versicherer, ist ein Wechsel nach dem Studium dann nicht mehr erforderlich.
4. Beitragsübersicht - gesetzliche Krankenkasse - PSKV-Tarif - Ausbildungstarif
Vergleich des Krankenversicherungsbeitrages, ohne Pflegeversicherung.
Alter | Gesetzliche Krankenkasse | Private Studentische Krankenversicherung PSKV-Tarif | Ausbildungstarif mit viel besserer Leistung als der PSKV - Tarif |
---|---|---|---|
18 - 25 | Mitversicherung bei den Eltern | 87,30 Euro | ab 120,64 Euro |
25 - 30 | 61,01 Euro | 104,40 Euro | ab 129,01 Euro |
ab 31 | 133,85 Euro | 110,50 Euro | ab 146,68 Euro |
Kinderbeitrag | 64,80 Euro |
5. Ist der Abschluss eines PSKV Tarifes überhaupt möglich ?
Zur Prüfung der Versicherungsfähigkeit beantworten Sie bitte 4 Fragen. Vielen Dank.
Sind Sie älter als 34 Jahre? | Ja | Nein |
Studieren Sie schon länger als 14 Semester? | Ja | Nein |
Beträgt die Restdauer des Studiums mindestens noch 2 Jahre? | Ja | Nein |
Sind Sie von der Versicherungspflicht befreit? | Ja | Nein |
6. Studienanfänger
Für die Einschreibung an der Hochschule ist der Nachweis zu erbringen, dass eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besteht. Wird die Universität oder die Hochschule gewechselt, ist ein erneuter Nachweis erforderlich.
Jeder Studienanfänger kann frei wählen, ob dieser sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchte. Im Leistungsvergleich gesetzliche vs. private Krankenversicherung, ist meist die private Krankenversicherung leistungsstärker.
7. Jünger als 25 Jahre und vor Studienbeginn gesetzlich krankenversichert
Im Rahmen der Familienversicherung sind Studenten bis zum 25. Geburtstag kostenfrei mitversichert. Wurde nach dem Abitur und vor dem Studiumbeginn der Bundeswehrdienst oder Ersatzdienst abgeleistet, so verlängert sich die Familienversicherung um die abgeleistete Zeit.
8. Älter als 25 Jahre und vor Studienbeginn gesetzlich krankenversichert
Studenten ab dem 25. Lebensjahr können nicht in der kostenlosen Familienversicherung der Eltern weiter mitversichert werden. Die Studenten müssen der studentischen Krankenversicherung beitreten und sich selbst versichern.
9. Älter als 30 Jahre und vor Studienbeginn gesetzliche krankenversichert
Für Studenten, die älter als 30 Jahre sind gilt, dass sich diese im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichern können. Voraussetzung hierfür ist, dass diese vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und ein nahtloser Übergang erfolgt. Der Beitragsaufwand zur freiwilligen Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt je nach gesetzlicher Krankenkasse ca. 150 Euro monatlich.
10. (Studenten)-Kinder von privat versicherten Beamten
Ab dem 25. Lebensjahr des Studenten enfällt der Anspruch auf Kindergeld und somit der Anspruch auf die Beamtenbeihilfe. Um weiterhin eine vollwertige Erstattung der Krankenkosten zu erhalten, ist der Wechsel in eine Krankenvollversicherung notwendig. Spezielle Studentenkrankenversicherungen werden von den Versicherungsgesellschaften meist angeboten.
Wird die Weiterversicherung im Beihilfetarif gewünscht, so muss innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn ein Antrag auf Beifreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse gestellt werden.
11. Studenten die private krankenversichert sind
Um weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, muss ein Beifreiungsantrag bei der zuständigen allgemeinen Ortskrankenkasse gestellt werden. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn erfolgen.
0 Kommentare