1. Vorab
2. Extremsportarten
3. Leistungen der Sporthaftpflichtversicherung
4. Verhalten im Schadensfall
5. Sporthaftpflichtversicherung über Verein oder Verband
1. Vorab
Die Sporthaftpflichtversicherung ist eine besondere Art der Haftpflichtversicherung. Diese richtet sich insbesondere an Sporttreibende um Schadensersatzforderungen von Dritten zu befriedigen, die bei Sportausübung des Sportlers verursacht wurden.
Im Regelfall ist die Ausübung der meisten Sportarten in der Privathaftpflichtversicherung versichert, sofern diese im Rahmen der Freizeitaktivitäten stattfinden.
Jedoch sind einige Sportarten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In erster Linie fallen darunter einige Wassersportarten sowie Outdoorsportarten.
2. Extremsportarten
Die Sporthaftpflichtversicherung umfasst dagegen die geläufigsten Sportarten und versichert meist auch Extremsportarten.
Je nach Versicherer können mit der Sporthaftpflichtversicherung die nachfolgenden Freizeitsportarten abgesichert werden:
- Mountainbiken
- Surfen
- Skifahren
- Tennis
- Fußball
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Ausübung der Sportart als Freizeitaktivität anzusehen ist. Jedoch sind bei einigen Versicherungsunternehmen auch die Teilnahme an freizeitmäßigen Wettkämpfen eingeschlossen.
3. Leistungen der Sporthaftpflichtversicherung
Die Sporthaftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
4. Verhalten im Schadensfall
Das Versicherungsunternehmen prüft im Versicherungsfall, ob die Schadensersatzforderungen des Anspruchstellers berechtigt sind und leistet einen finanziellen Ausgleich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen an den Anspruchsteller.
Bei unberechtigten Schadensersatzforderungen werden diese vom Versicherungsunternehmen abgewehrt.
5. Sporthaftpflichtversicherung über Verein oder Verband
Die Sporthaftpflichtversicherung ist auch durch Vereine oder Verbände abschließbar. Hierbei schützt die Sporthaftpflichtversicherung den versicherten Sportverband oder Sportverein sowie dessen Mitglieder und Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen. Jedoch müssen diese bei der Durchführung einer Sportveranstaltung oder anderen Unternehmungen der Organisation entstanden sein.
Der Versicherungsschutz ist meist nicht örtlich begrenzt - nationale und internationale Sportbegegnungen sind beinhaltet - sowie der Weg zum Veranstaltungsort.
0 Kommentare