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Riesterrente / staatl. gefördert
Information
2. Staatlich geförderte Altersvorsorge
3. Wer hat Anrecht auf eine Grundförderung?
4. Vorteile der Riesterrente durch flexible Verträge
5. Für wen die Riesterrente besonders lohnend ist
6. Niedrige Beiträge und maximale Förderung
7. Riesterrente ist vor Pfändung geschützt
8. Keine Anrechnung der Riesterrente auf die Witwen-/Witwerrente
9. Nachteile der Riesterrente
10. Auszahlung im Ausland schwierig
11. Keine Beleihung möglich
12. Für wen ist die Riesterrente geeignet
1. Vorab
Den Begriff Riesterrente hat jeder schon gehört, doch nur wenige wissen, was sich genau dahinter verbirgt. Schuld daran sind eine unvollständige Informationspolitik der Bundesregierung sowie eine sehr komplizierte Rechtslage. Versicherungsgesellschaften, bei denen eine oder mehrere der möglichen Sparformen der Riesterrente angeboten werden, haben es schwer, ihren Kunden die genauen Vor- und Nachteile der Riesterrente leicht verständlich zu erklären.
2. Staatlich geförderte Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, kann eine Riesterrente abschließen und kommt somit in den Genuss der staatlichen Förderung. Die geförderten Beträge wurden seit Einführung der Riesterrente jedes Jahr angehoben, ebenso die Förderung für kindergeldberechtigte Kinder. Die höchste staatliche Förderung, die durch die Riesterrente möglich ist, erhalten Sparer dann, wenn sie mindestens 4% ihres Bruttogehaltes in einen förderfähigen Sparvertrag einzahlen. Es wird dabei zwischen der Grundförderung und der Förderung bei Kindern unterschieden. Gerade Familien mit niedrigen Einkommen sowie Familien mit vielen Kindern profitieren ganz besonders vom Modell der Riesterrente.
3. Wer hat Anrecht auf eine Riester Förderung?
Von der Riesterrente sind nur wenige Menschen in Deutschland ausgeschlossen. So können sich auch selbständig Erwerbstätige und andere Ehepartner ohne Sozialversicherungspflicht (=mittelbar Berechtigte) zur Riesterrente anmelden, wenn sich ihr Ehepartner in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet und einen Riestervertrag bespart. Folgende Personengruppen haben ein Anrecht auf staatliche Förderung durch die Riesterrente:
- gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und Ehepartner des Sparers (Selbstständige, Hausfrauen/ -männer)
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Selbständige
- sozialversicherte geringfügig Beschäftigte (bis Euro 450)
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- behinderte Personen, die zur Erwerbstauglichkeit befähigt werden sollen
- Mitglieder der Künstlersozialkasse
4. Vorteile der Riesterrente durch flexible Verträge
Wer ein Leben lang für die Rente sparen will, der braucht einen flexiblen Sparvertrag, denn niemand weiß heute, wie es finanziell in fünf oder zehn Jahren bei ihm aussieht. Jeder kann unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten oder arbeitslos werden. Dann ist es besonders wichtig, dass die Beiträge zur Riesterrente das ohnehin schon knappe Budget nicht noch zusätzlich belasten. In diesen Fällen können die Beitragszahlungen entweder reduziert oder sogar ganz ausgesetzt werden. Diese Flexibilität schützt das bereits erworbene Vermögen und macht es möglich, den Sparvertrag nach überstandener Krise wieder in vollem Umfang weiterzuführen.
5. Für wen die Riesterrente besonders lohnend ist
Alleinstehend ohne Kind
Vorjahres-Einkommen | Grundzulage | Kinderzulage | Eigenbeitrag | Sparleistung gesamt* | Förderanteil am Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|---|---|
5.000,00 Euro | 154,00 Euro | - | 60,00 Euro | 214,00 Euro | 72 % |
15.000,00 Euro | 154,00 Euro | - | 446,00 Euro | 600,00 Euro | 26 % |
25.000,00 Euro | 154,00 Euro | - | 846,00 Euro | 1.000,00 Euro | 28 % |
40.000,00 Euro | 154,00 Euro | - | 1.446,00 Euro | 1.600,00 Euro | 34 % |
50.000,00 Euro | 154,00 Euro | - | 1.846,00 Euro | 2.000,00 Euro | 38 % |
*4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100,00 Euro, bei Ehegatten höchstens 2.160,00 Euro
Alleinstehend ein Kind geboren vor 2008
Vorjahres-Einkommen | Grundzulage | Kinderzulage | Eigenbeitrag | Sparleistung gesamt* | Förderanteil am Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|---|---|
5.000,00 Euro | 154,00 Euro | 185,00 Euro | 60,00 Euro | 399,00 Euro | 85 % |
15.000,00 Euro | 154,00 Euro | 185,00 Euro | 261,00 Euro | 600,00 Euro | 56 % |
25.000,00 Euro | 154,00 Euro | 185,00 Euro | 661,00 Euro | 1.000,00 Euro | 34 % |
40.000,00 Euro | 154,00 Euro | 185,00 Euro | 1.261,00 Euro | 1.600,00 Euro | 32 % |
50.000,00 Euro | 154,00 Euro | 185,00 Euro | 1.661,00 Euro | 2.000,00 Euro | 36 % |
*4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100,00 Euro, bei Ehegatten höchstens 2.160,00 Euro
Ehepaar ein Kind geboren vor dem 01.01.2008
Vorjahres-Einkommen | Grundzulage | Kinderzulage | Eigenbeitrag | Sparleistung gesamt* | Förderanteil am Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|---|---|
5.000,00 Euro | 308,00 Euro | 300,00 Euro | 120,00 Euro | 728,00 Euro | 84 % |
15.000,00 Euro | 308,00 Euro | 300,00 Euro | 120,00 Euro | 728,00 Euro | 84 % |
25.000,00 Euro | 308,00 Euro | 300,00 Euro | 452,00 Euro | 1.060,00 Euro | 57 % |
40.000,00 Euro | 308,00 Euro | 300,00 Euro | 1.052,00 Euro | 1.660,00 Euro | 37 % |
50.000,00 Euro | 308,00 Euro | 300,00 Euro | 1.452,00 Euro | 2.060,00 Euro | 30 % |
*4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100,00 Euro, bei Ehegatten höchstens 2.160,00 Euro
Quelle: Bundesfinanzministerium
6. Niedrige Beiträge und maximale Förderung
Schon 60.- EUR Jahressparleistung reichten im Jahr 2011, für Geringverdiener und mittelbar berechtigte Ehepartner, aus, um in den Genuss der vollen Zulage von 154.- EUR Grundzuschuss zu kommen. Fast dreimal mehr als der Sparer einbezahlt hat, bekommt er hier von der Riesterrente als Zuschuss auf seinen Sparplan geschenkt. Einziger Wermutstropfen bei der Riesterrente ist der Umstand, dass die später ausgezahlten Rentenleistungen voll zu versteuern sind.
7. Riesterrente ist vor Pfändung geschützt
In den meisten Fällen sind Kapitalanlagen und Sparverträge vor Pfändungen durch Gläubiger nicht geschützt. Selbst dann nicht, wenn es sich eindeutig um eine Altersvorsorge handelt. Bei der Riesterrente ist das anders. Kein Gläubiger kann die Auszahlung von angesparten Geldern oder gar der staatlichen Förderung verlangen. Wer in Deutschland Sozialleistungen in Anspruch nimmt, muss seine Riesterrente nicht anrühren, um seinen Lebensunterhalt von den Sparbeiträgen zu bestreiten. Ja es geht sogar soweit, dass Bezieher von Hartz IV ihre volle staatliche Förderung erhalten, ohne dabei selbst in die Riesterrente einzuzahlen.
8. Keine Anrechnung der Riesterrente auf die Witwen-/Witwerrente
Für alle Ehen, die nach 2002 geschlossen wurden, oder für Paare, die zwar vor 2002 geheiratet haben, aber beide nach dem 1.Januar 2002 geboren sind, werden fast alle eigenen Einkommensarten auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet. Das heißt beispielsweise: Zinseinkünfte, Betriebsrenten oder Einkünfte aus Vermietung schmälern die Hinterbliebenenrente, sofern eigene Rentenansprüche und zusätzliche Einkommen einen Freibetrag (derzeit 803,88 Euro in den alten - und 756,62 Euro in den neuen Bundesländern) übersteigen . Die Riesterrente als staatlich geförderte Vorsorge bildet hier eine Ausnahme: Die Auszahlungen werden nicht auf das Einkommen des hinterbliebenen Partners angerechnet und zusätzlich kann dieser sich die Riesterrente des verstorbenen Partners auf seinen eigenen Riestervertrag übertragen lassen.
9. Nachteile der Riesterrente durch volle Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz
Es muss zwischen objektiven und empfundenen Nachteilen unterschieden werden. So erscheint vielen die spätere Steuerpflicht auf die Auszahlungsbeiträge als Nachteil gegenüber anderen Sparformen. Allerdings muss dabei bedacht werden, dass die Riester-Rente im Gegensatz zu anderen Anlageformen aus unversteuertem Einkommen gebildet wird. Daher gibt es objektiv gesehen für Geringverdiener und Familien mit Kindern kaum ein besseres Angebot als die Riesterrente gibt.
10. Auszahlung im Ausland schwierig
Viele ältere Menschen möchten ihren Lebensabend dort verbringen, wo das Klima mild und das Leben angenehm ist. Durch die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung benötigen die Finanzämter aber eine deutsche Meldeadresse, die Auswanderer nicht immer vorweisen können. Wer also schon heute weiß, dass er später seinen Ruhestand in Spanien oder der Türkei verbringen möchte, für den ist die Riesterrente nur sehr eingeschränkt zu empfehlen.
11. Keine Beleihung möglich
Die Sparverträge aus der Riesterrente können nicht als Sicherheit für Kredite herangezogen werden. Lediglich beim Erwerb von Wohneigentum können die Verträge aus der Riesterrente berücksichtigt werden.
12. Für wen ist die Riesterrente geeignet
Grundsätzlich ist es nie verkehrt zu sparen und dabei staatliche Zulagen in Anspruch zu nehmen. Selbst besserverdienende Singles können nichts falsch machen, wenn sie eine Riesterrente abschließen. Familien mit Kindern profitieren ganz besonders von den staatlichen Zuschüssen der Riesterrente und sollten unbedingt wenigstens den Minimalbeitrag entrichten, der notwendig ist, um die Grundförderung und die Kinderförderung zu erhalten. Wer keine Einkommensteuererklärung abgeben möchte und wem es zu mühsam ist, den Antrag auf staatliche Zulagen jedes Jahr erneut zu stellen, für den stehen viele weitere Formen der privaten Altersvorsorge und Vermögensbildung zur Verfügung.
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