Der § 823 BGB regelt die Haftung des freiberuflichen Reitlehrers. Demzufolge haftet er persönlich für Schäden, die während des Reitunterrichts, durch seine
Fahrlässigkeit entstanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Reitstunden handelt. Sofern Sie im Reitunterricht,
Voltigierausbildung, Ausritten sowie bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige fahrlässig einen Schaden verursachen, greift die persönliche Haftung.
Eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist somit notwendig. Der angestellte Reitlehrer ist üblicherweise über den Arbeitgeber versichert. Hier sollte man sich aber
nochmals vergewissern und beim Arbeitgeber explizit nachfragen. Reitlehrer, ob angestellt oder freiberuflich, die für einen Reitverein tätig sind, sind über den
Landessportbund versichert, sofern man sich dort auch als Reitlehrer hat registrieren lassen. Eine Überprüfung des Deckungsumfanges / Versicherungssummen ist aber
immer angeraten. Eine eigene Versicherung für den Reitlehrer ist immer dann notwendig, wenn der Reitlehrer auch ausserhalb des Vereins tätig wird.
Reitschüler sind im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung (gewerbliche Nutzung = gewerbliche Versicherung) des Betreibers mitversichert.
Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist für alle Reitlehrer eine empfehlenswerte Haftpflichtversicherung. Während den Reitstunden hat der Reitlehrer die
Aufsichtspflicht über den Reitschüler ? unabhängig ob die Reitstunden kostenpflichtig oder kostenfrei sind.
Einen umfassenden Schutz bietet die Reitlehrerhaftpflichtversicherung für
- Reitlehrer
- Fahrlehrer
- Voltigierlehrer
- Reittherapeuten
- Bereiter
Denn schnell ist ein falsches Kommando gegeben, ein ungeeignetes Pferd ausgewählt oder ein Hindernis in der falschen Höhe aufgebaut, die Gefahr, dass
den Reitlehrer das Verschulden trifft ist immer gegeben.
Versicherte Tätigkeitsbereiche in der Reitlehrerhaftpflichtversicherung
- Aufsicht über den Reitschüler
- Erteilung von praktischen und theoretischen Unterricht
- Beaufsichtigung, Leitung und Durchführung von Veranstaltungen
- Ausritte während des Reitunterrichts
- Verwendung von Übungsgeräten im Reitunterricht
- Distanzreiten, Wanderreiten und Reitausflüge
- Reitturniere, festliche Umzüge, Showreiten
- Erteilung von Longierunterricht ? Longieren
Versicherungsumfang der Reitlehrerhaftpflichtversicherung
In der Reitlehrerhaftpflichtversicherung sind im Regelfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Meist beinhaltet der Versicherungsschutz auch
- Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen Sachen
- Schlüsselverlustrisiko
- Forderungsausfalldeckung
- Umweltbasisdeckung und Umweltschadendeckung
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