Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
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Unfallversicherung Vergleich
Information
2. Was ein Unfall ist - Definition
3. Leistungsumfang der Unfallversicherung
4. Gliedertaxe, Grundlage der Entschädigung - Schaubild
5. Progressionsstufen und deren Auswirkung - Schaubild
6. Mitwirkungsklausel - wichtig, daher beachten
7. Prämienübersicht - Beispiele
8. Risikosportarten und Prämienzuschlag
9. Generelle Ausschlüsse
10. Berufe, die schwer zu versichern sind
11. Am Vergleich teilnehmende Gesellschaften
12. Urteile zur privaten Unfallversicherung
1. Vorab, Zahlen und Fakten
Alle vier Sekunden passiert ein Unfall. Dies entspricht 10.000 Unfällen in 24 Stunden. Zu einem Drittel sind Kinder betroffen. Zu 70 % passieren die Unfälle in der Freizeit und nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit. Freizeitunfälle sind am häufigsten und nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Neun Millionen Menschen erleiden Verletzungen. Rund 20.000 Todesfälle sind zu beklagen. Jährlich werden rund 800.000 Unfallgeschädigte von den Versicherern direkt oder indirekt entschädigt. Die Unfallversicherung kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen!
2. Was ein Unfall ist - Definition
Die Versicherungsbedingungen besagen sehr genau, was ein Unfall ist, bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um das Geschehen als Unfall einstufen zu können. "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen - Schlag, Stoß, Fall -, auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
So können aber auch z.B. Infektionen nach Zeckenbissen, Vergiftungen, tauchtypische Gesundheitsschäden, und weiteres in den Policen versichert sein. In unserem online Vergleich Unfallversicherung werden Ihnen diese Leistungen angezeigt und können von Versicherer zu Versicherer gegenübergestellt und verglichen werden.
3. Leistungsumfang für die private Unfallversicherung
Es können folgende Leistungen vereinbart werden
- Invaliditätsleistung, vereinbarte Summe, mit Progressionsstufen von 100% bis 1000 %
- Todesfallleistung, vereinbarte Summe, 10 bis 20 % der Invaliditätssumme
- Unfallrente, in vereinbarter Höhe, mit monatlicher Rentenzahlung
- Krankenhaustagegeld, wird gezahlt für jeden Tag eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes
- Genesungsgeld
- Übergangsgeld
- kosmetische Operationen, i.d.R. maximiert
- Rettungs-, Bergungskosten, i.d.R. maximiert
- Rücktransportkosten, i.d.R. maximiert
4. Gliedertaxe, Grundlage der Entschädigung
Der Entschädigungsgrad ergibt sich aus der Gliedertaxe. Die Höhe der Invaliditätsleistung bemisst sich an der Schwere bzw. dem Grad der Invalidität. Danach werden festgelegte Prozentsätze, bezogen auf die vereinbarte Invaliditätssumme, bei Verlust oder einer Gebrauchsunfähigkeit der Körperteile seitens des Versicherers gezahlt. Neben der "Normalgliedertaxe" gibt es auch eine "verbesserte Gliedertaxe". Nahezu alle Versicherer bieten auch eine verbesserte Taxe an. Zu empfehlen. Für bestimmte Berufe gibt es besondere Gliedertaxen, die weitaus höhere Einzelleistungen vorsehen. Speziell für für Ärzte, Musiker usw. hält der Markt weitere Offerten bereit.
versichert ist bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit... | normale Gliedertaxe | Gliedertaxe Top-Anbieter |
---|---|---|
eines Auges | 50,00 % | 70,00 % |
beider Augen | 100,00 % | 100,00 % |
des Geruchs | 10,00 % | 20,00 % |
des Geschmacks | 5,00 % | 20,00 % |
des Gehörs auf einem Ohr | 30,00 % | 50,00 % |
des Gehörs auf beiden Ohren | 60,00 % | 75,00 % |
der Hand im Handgelenk | 55,00 % | 70,00 % |
des Daumens | 20,00 % | 28,00 % |
des Zeigefingers | 10,00 % | 25,00 % |
eines anderen Fingers | 5,00 % | 15,00 % |
der Stimme | 0,00 % | 100,00 % |
eines Armes im Schultergelenk | 70,00 % | 100,00 % |
eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenks | 65,00 % | 100,00 % |
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks | 60,00 % | 80,00 % |
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70,00 % | 100,00 % |
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60,00 % | 100,00 % |
eines Beines bis unterhalb des Knies | 50,00 % | 70,00 % |
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45,00 % | 70,00 % |
eines Fußes im Fußgelenk | 40,00 % | 70,00 % |
einer großen Zehe | 5,00 % | 20,00 % |
einer anderen Zehe | 2,00 % | 10,00 % |
5. Progressionsstufen und deren Auswirkung
Um die Invaliditätsleistungen bei steigenden Invaliditätsgraden noch besser gestalten zu können, werden verschiedene Tarifmodelle angeboten. Es besteht die Möglichkeit, Progressionsstaffeln bis zu 1.000 % zu wählen. Die Auswirkungen der Progression auf die Auszahlungshöhe in den einzelnen Invaliditätsstufen, entnehmen Sie bitte dem Schaubild.
Prgressionsstaffel | 0 % | 225 % | 350 % | 500 % | 1.000 % |
---|---|---|---|---|---|
Invaliditätsgrad | Leistungen aus 100Tds Invaliditätssumme in Euro | ||||
25,00 % | 25.000 | 56.250 | 87.500 | 125.000 | 250.000 |
30,00 % | 30.000 | 67.500 | 105.000 | 150.000 | 300.000 |
40,00 % | 40.000 | 90.000 | 140.000 | 200.000 | 400.000 |
50,00 % | 50.000 | 112.500 | 175.000 | 250.000 | 500.000 |
60,00 % | 60.000 | 135.000 | 210.000 | 300.000 | 600.000 |
70,00 % | 70.000 | 157.500 | 245.000 | 350.000 | 700.000 |
80,00 % | 80.000 | 180.000 | 280.000 | 400.000 | 800.000 |
90,00 % | 90.000 | 202.500 | 315.000 | 450.000 | 900.000 |
100,00 % | 100.000 | 225.000 | 350.000 | 500.000 | 1.000.000 |
6. Mitwirkungsklausel - sehr wichtig, daher unbedingt beachten
Recht häufig besteht vor Eintritt einer Unfallverletzung bereits ein Krankheitsbefund am betroffenen Körperteil. Der Genesungsverlauf nach einem Unfall wird somit, zum Teil massgebend, beeinflusst. Jetzt greift die Mitwirkungsklausel. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vermindert der Versicherer, sofern bereits Krankheiten und/oder Gebrechen vorgelegen haben, und diesen eine Mitwirkung an dem Invaliditätsgrad oder Todesfall zugerechnet werden kann, dem Zurechnungsanteil entsprechend seine Leistung. Verzicht auf die Mitwirkungsklausel: Bei einem Mitwirkungsanteil unter 25 % verzichtet der Versicherer ganz auf eine Kürzung. Wenige Versicherer bieten die Klausel mit 50 oder 70% an und nur zwei Gesellschaften verzichten, in ihren Tarifen, ganz auf diese Klausel.
7. Prämienübersicht - Beispiele
Die Beiträge für die private Unfallversicherung sind moderat.
Invaliditäts- grundsumme |
Progression | Summe bei Vollinvalidität | Todesfallsumme | Jahresbeitrag | Monatsbeitrag |
---|---|---|---|---|---|
100.000 Euro | 225 % | 225.000 Euro | 20.000 Euro | 71,40 Euro* | 6,25 Euro* |
200.000 Euro | 500 % | 1.000.000 Euro | 40.000 Euro | 190,40 Euro* | 16,66 Euro* |
150.000 Euro | 1.000 % | 1.500.000 Euro | 40.000 Euro | 332,70 Euro* | 27,73 Euro* |
*Basis der Berechnungen: 30-jährige Person, kaufmännische Tätigkeit
8. Risikosportarten und Prämienzuschlag
Für riskante Sportarten werden Prämienzuschläge erhoben. Für Reiter, Bergsteiger und Taucher sind ca. 20% zu veranschlagen. Motorradfahrer müssen mit Aufschlägen bis zu 50% rechnen. Weitere Sportarten, die mit Mehrprämie belegt werden können: Freeclimbing, Fallschirmspringen, Drachen- und Gleitschirmfliegen und River Rafting.
9. Generelle Ausschlüsse der Unfallversicherung
Nicht versichert, und generell ausgeschlossen, sind Unfälle verursacht durch
- Geistes-, Bewusstseinsstörung, auch durch den Genuss von Alkohol
- Ohnmacht
- Begehen von Verbrechen
- Teilnahme an Rennveranstaltungen
- Innere Unruhen und Kriege
- Strahlenunfälle
- Kernernergieunfälle
- Infektionen
- Nahrungsmittelvergiftungen (teilw. bei Kindern bis 10/14 Jahre eingeschlossen)
- Unfall, verursacht durch epileptischen Schlaganfall und/oder Krampfanfall
- innere Verletzungen durch Verschlucken, bei Personen bis 14 Jahren
- Selbstmord und Selbstverstümmelung
10. Berufe, die schwer zu versichern sind
Dazu zählen: Berufssportler, Rennfahrer und Testfahrer, Sprengmeister, Piloten, Stewardessen werden nicht von jedem Versicherer genommen. Weitere sehr gefahrenträchtige Berufe sind Tierpfleger, Dachdecker, Gerüstebauer und weitere.
11. Am Vergleich teilnehmende Gesellschaften
Alte Leipziger Versicherung AG | AMMERLÄNDER VVaG |
Baden Badener Versicherungs AG | Concordia VVaG |
Continentale Sachversicherung AG | Deutscher Ring Sachversicherung AG |
Generali Versicherung AG | GRUNDEIGENTÜMER VVaG |
Die Haftpflichtkasse VVaG | HDI Gerling |
Helvetia | Interlloyd Versicherungs-AG |
InterRisk Versicherungs-AG | Janitos Versicherung AG |
Medien-Versicherung AG | NV-Versicherungen VVaG |
Rhion Versicherung AG | VOLKSWOHL-BUND Sachversicherung AG |
degenia Versicherungsdienst AG | DOMCURA AG |
FINAS Versicherungsmakler GmbH | Schleswiger AG |
syncro24 Assecuradeur |
12. Urteile private Unfallversicherung
private Unfallversicherung
Stichwort: Unfalldefinition, Riss Achillessehne
Sachverhalt: Einem Versicherungsnehmer ist die Achillessehne gerissen. Der Versicherer lehnte die Leistungspflicht ab. Daraufhin klagte der VN.
Entscheid: Der Versicherer ist leistungsfrei.
Begründung: Der Riss einer Achillessehne, ohne ersichtlichen Grund (Sturz, Hindernis) zählt nicht als Unfall. Das Merkmal "durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" fehlte gänzlich.
LG Dortmund 14-02-2008 - AZ 2 O 362/07
private Unfallversicherung
Stichwort: Unfalldefinition, allergische Reaktion
Sachverhalt: Ein 14 jähriges Mädchen erlitt nach dem Verzehr einer Tafel Schokolade mit Nüssen einen allergischen Schock, der zum Tod führte. Die Unfallversicherung verweigerte, mit Hinweis auf den bedingungsgemässen Ausschluss von allergischen Reaktionen, die Auszahlung der Todesfallsumme.
Entscheid: Der Versicherer wurde zur Zahlung verurteilt.
Begründung: Die versehentliche/unbewusste Aufnahme von in Lebensmitteln vorkommenden Allergenen stellt im Sinne der privaten Unfallversicherung ein Unfall dar.
OLG München - 01-03-2012 - 14 U 2523/11
Anmerkung: Die weitere ausführliche Begründung des Gerichts entnehmen Sie bitte dem Wortlaut des Urteils. Eine Gerichtsentscheidung, die mit Sicherheit in weiteren Fällen herangezogen wird.
private Unfallversicherung
Stichwort: Todesfall durch Dornenstich, Infektionsklausel
Sachverhalt: Ein Versicherungsnehmer verletzte sich bei Gartenarbeiten durch einen Dornenstich. Der VN starb an der Folge der Verletzung (Sepsis). Der Versicherer berief sich auf eine Hautverletzung (Infektionsklausel), die bedingungsgemäss ausgeschlossen ist und wollte die Todesfallleistung nicht erbringen.
Entscheid: Der Versicherer wurde zur Leistung verurteilt.
Begründung: Der Dornenstich, als Auslöser für den Todesfall, entspricht den Bestimmungen zur Definition der Unfallversicherung. Der Versicherer konnte nicht den Beweis erbringen, dass nicht auch tiefer gelegenes Gewebe durch den Dorn verletzt wurde.
OLG Karlsruhe 11-07- 2013 - Az. 12 U 12/13
private Unfallversicherung
Stichwort: alkoholisierter Fussgänger erleidet Unfall
Sachverhalt: Eine Frau überquerte betrunken eine Straße. Hierbei erfasste sie ein KFZ. Die Frau erlitt schwere Verletzungen. Die Blutalkoholkonzentration lag bei zwei Promille. Der Versicherer versagte die Leistung und berief sich auf eine "alkoholbedingte Bewusstseinsstörung", die bedingungsgemäss den Versicherer leistungsfrei stellt.
Entscheid: Der Versicherer ist leistungsfrei.
Begründung: Es genügt, dass zum Zeitpunkt des Unfalls die Blutalkoholkonzentration so hoch war dass, eine absolute Verkehrsuntüchtigkeit anzunehmen/gegeben war.
OLG Köln - Az 20 U 107/12
Anmerkung: Ist Alkohol im Spiel wird der Versicherer i.d.R. die Leistungspflicht verneinen. Ob es sich nun um einen Strassenverkehrsunfall handelt oder um einen Haushaltsunfall ist unerheblich.
Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis:
Die abgebildeten Leistungsinhalte sind in gekürzter Version dargestellt und stellen lediglich einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen und Tarifwerken dar. Die kompletten Leistungsinhalte sind den jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Tarifwerken der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu entnehmen. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Siehe unsere AGB`s.
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