1. Vorteile
2. Ankaufskriterien beim Lebensversicherung verkaufen
3. Klärung vorab - empfehlenswert
4. Mindesvoraussetzungen
5. Wann sich der Lebensversicherung Verkauf lohnt
6. Verkauf am Anfang der Vertragslaufzeit der Lebensversicherung
7. Verkauf kurz vor Ende der Vertragslaufzeit der Lebensversicherung
8. Entscheidungshilfen für den Verkauf der Lebensversicherung
1. Vorteile
Die Lebensversicherung verkaufen bringt i.d.R. erhebliche Mehreinnahmen als der vom Versicherer zu erwartende Rückkaufswert.
Darüber hinaus erlischt nicht Ihr Versicherungsschutz!
2. Ankaufskriterien beim Lebensversicherung verkaufen
Die Aufkäufer haben zum Teil recht unterschiedliche Ankaufskriterien. Es werden auch nicht alle Policen angekauft. Die Policen einiger Versicherer werden generell abgelehnt. Es kommt aber auch auf die Form der Lebensversicherung an. Haben Sie eine klassische Kapitallebensversicherung, eine Fondsgebundene Police
oder eine Rentenversicherung? Ist es ein deutscher oder ausländischer Versicherer, usw.
3. Klärung vorab - empfehlenswert
Wir klären dies für Sie vorab. Lassen Sie sich von uns von allen Anbietern Angebote vorlegen, damit Sie aus Ihrer Versicherungspolice so viel, als nur möglich heraus bekommen.
4. Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzung zur Angebotserstellung beim Verkauf Lebensversicherung
- laufende Beitragszahlung
- Mindestrückkaufswert: 5.000 EUR
- max. Restlaufzeit des Vertrages: 25 Jahre
- keine reine BU-Versicherung
- keine reine EU-Versicherung
- keine Riester-Rente (Förderrente)
- keine Rürup-Rente (Basisrente)
- kein VWL-Vertrag
- keine Verfügungsbeschränkung (Abtretung)
- kein bAV-Vertrag (auch ehemalig)
- kein ausländisches Versicherungsunternehmen
5. Wann sich der Lebensversicherung Verkauf lohnt
Die Frage, wann sich der der Verkauf der Lebensversicherung lohnt kann nicht pauschal beantwortet werden. Ausschlaggebend sind die
Gründe für den Verkauf der Lebensversicherung sowie die eigenen individuellen Pläne für die Zukunft. Sollten Zweifel bestehen
ist eine unabhängige Beratung empfehlenswert. Zur Orientierung kann die nachfolgende Faustregel angewendet werden:
6. Verkauf am Anfang der Vertragslaufzeit der Lebensversicherung
Der Verkauf der Lebensversicherung am Anfang der Vertragslaufzeit kann sich als sehr schwierig gestalten. Der Grund hierfür liegt
meist am geringen Rückkaufswert der Lebensversicherung, der darauf beruht, dass meist erst nach rund 10 Jahren Vertragslaufzeit sich die Abschlusskosten
für die Lebensversicherung amortisieren. Die Aufkäufer von Lebensversicherung sind jedoch an Lebensversicherungen interessiert, die einen hohen Rückkaufwert
und eine kurze Restlaufzeit haben.
7. Verkauf kurz vor Ende der Vertragslaufzeit der Lebensversicherung
Wird der Verkauf der Lebensversicherung kurz vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Erwägung gezogen, so sollte diese Entscheidung wohl überlegt sein. Die laufenden
Verwaltungskosten und Abschlusskosten für die Lebensversicherung sind im Regelfall bereits abegegolten und der Schlussüberschuss auf den Vertrag in nicht mehr
weiter Ferne. Durch den Verkauf der Lebensversicherung geht der Anspruch auf den Schlussüberschuss an den Aufkäufer über und schmälert den Gewinn für den
Versicherungsnehmer. Meist empfiehlt es sich die Lebensversicherung bis zum Ende der Vertragslaufzeit durch zu halten.
8. Entscheidungshilfen für den Verkauf der Lebensversicherung
Abwägung der Entscheidung
- Bedenken Sie die Vorteile und Nachteile beim Verkauf der Lebensversicherung
- Prüfen Sie alternative Anlageprodukte auf deren Rendite
- bei Zweifeln lassen Sie sich beraten, z.B. Verbraucherzentrale
Verkauf oder Kündigung der Lebensversicherung
- Lassen Sie sich den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung durch Ihr Lebensversicherungsunternehmen berechnen
- Holen Sie Angebote von mehreren Aufkäufern ein und vergleichen Sie diese mit dem Rückkaufswert
- Prüfen Sie, ob der Hinterbliebenenschutz beim Kaufangebot beinhaltet ist
Auswahl des Aufkäufers
- Vergleichen Sie die Angebote der Aufkäufer
- Zu empfehlen sind Angebote, bei denen die Verkaufssumme in einem Betrag ausgezahlt wird
- Fragen Sie den Aufkäufer wann die Verkaufssumme verbindlich ausgezahlt wird
- Beachten Sie, dass der Aufkäufer die steuerlichen Verpflichtungen nicht auf Sie überträgt
- Seien Sie misstrauisch, wenn der Kaufwert weit über dem Rückkaufwert liegt bzw. weit von den Angeboten anderer Aufkäufer abweicht
0 Kommentare