Die Klassische Kapitallebensversicherung zählt zu den Produkten, die schon seit vielen Jahren zum Aufbau eines Teiles der Altersversorgung genutzt werden.
Auch zum Vermögensaufbau wird diese immer noch oft genutzt.
Funktionsweise der Kapitallebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen.
- Risikoanteil
- Kostenanteil
- Sparanteil
Der Risikoanteil wird von der Versicherungsgesellschaft verwendet, um bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, die vereinbarte
Versicherungssumme zur Verfügung stellen zu können.
Der Kostenanteil wird zur Bestreitung der laufenden Kosten für den Versicherungsvertrag verwendet.
Der Sparanteil wird durch die Versicherungsgesellschaft in verschiedenen Kapitalanlageformen investiert und bilden zum Ablaufzeitpunkt die Versicherungssumme
zzgl. evtl. Gewinnanteile. Rund 75 ? 80 % des Beitrages macht der Sparanteil aus.
Unterschied Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist wesentlich günstiger als die Kapitallebensversicherung, da diese keinen Sparanteil beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass
zum Ablaufzeitpunkt keine bzw. nur sehr geringe Leistungen an den Versicherungsnehmer bzw. die bezugsberechtigte Person ausgezahlt werden können.
Anlageverhalten bei der Kapitallebensversicherung
Sicherheit
Die Sparbeiträge der Kapitallebensversicherungen müssen von den Versicherungsgesellschaften in vorrangig sehr sicheren Anlageformen investiert werden.
Rendite
Rendite der klassischen Kapitallebensversicherung setzt aus den nachfolgenden Faktoren zusammen:
- Garantiezins auf den eingezahlten Sparanteil
- Überschussbeteiligung aus dem Sparanteil
- Überschussbeteiligung aus dem Risikoanteil
- Überschussbeteiligung aus dem Kostenanteil
- Schlussüberschußbeteiligung
Die langfristige durchschnittliche Rendite der klassischen Kapitallebensversicherung bewegt sich zwischen 3 bis 5 Prozent.
Vorteile der klassischen Kapitallebensversicherung
- sichere Anlageform
- finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person
Nachteile der klassischen Kapitallebensversicherung
- keine Riesterförderung
- keine Rentenzahlung bei Fälligkeit möglich
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