Die Handelswarenversicherung ist für alle Unternehmer wichtig, die eigene Handelswaren und Güter im eigenen Fahrzeug transportieren.
Alle Handelswaren sowie der andere Inhalt des Fahrzeuges sind in der Handelswarenversicherung - Autoinhaltsversicherung versichert, die im Zusammenhang mit
der beruflichen Tätigkeit mitgeführt werden.
Hiezu zählen auch:
- Messgeräte
- Werkzeuge, z.B. Bohrmaschine
- Kundenware, die zur Auslieferung bestimmt ist
- eigene Waren, die zu eigenen Filialen transportiert wird
- Rohstoffe, Halbzeuge, die zur Produktion benötigt werden und selbst abgeholt werden
Versicherte Gefahren und Kosten der Handelswarenversicherung
Nachfolgende Ereignisse sind in der Handelswarenversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- höhere Gewalt
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl ganzer Verpackungseinheiten (Kolli)
- Diebstahl/Unterschlagung des Fahrzeugs
-
- Transportmittelunfall
- Unruhen
- Bergungskosten
- Beseitigungskosten
- Schadenabwehrkosten
-
- Fahrzeugreparaturkosten aufgrund ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens
- Sabotage
- Plünderung
- terroristische oder politische Gewalttaten
Wichtige Ergänzungen der Handelswarenversicherung
Domizilklausel
Mit der Domizilklausel kann der Versicherungsschutz auf bis zu drei Tage vor und nach dem Transport ausgedehnt werden. Unter der Voraussetzung, dass
das Transportfahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück oder verschlossenen Garage / Halle parkt.
Versagen/Niederbrechen von Kühlaggregaten
Versichert sind Schäden an Waren, die aufgrund von technischem Versagen einer maschinellen Kühleinrichtung entstehen.
Leckage von Tanks und Fässern
Versichert werden kann der Rinnverlust bei einem Behältnis, das undicht oder beschädigt wurde.
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