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Versicherungsvergleich.de Privatversicherung Kfz Versicherung Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Information
2. Der Grundstein jeder Autoversicherung: die Kfz Haftpflichtversicherung
3. Kfz Versicherung für den Zweitwagen
4. Kfz Versicherung und Kfz Versicherungsvergleich
5. Teil- oder Vollkasko - was eine Kfz Versicherung leisten kann
1. Individuelle Autoversicherungen für die Kfz Haftpflichtversicherung
Ob Fahranfänger, Berufsfahrer oder Gelegenheitsfahrer, eine Autoversicherung ist selbst für den sichersten Fahrer Pflicht. Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherungen, Schutzbrief, Rechtsschutzversicherungen und Schadenfreiheitsklassen - den Bereich der Kfz Versicherungen kann man als Dschungel bezeichnen, den man nur schwerlich durchblicken kann. Wer eine passende Autoversicherung finden möchte, kann sich von einem Versicherungsanbieter beraten lassen oder, noch besser, bei einem unabhängigen Vergleichsportal für die Auto Versicherung individuelle Tarife ermitteln.
2. Der Grundstein jeder Autoversicherung: die Kfz Haftpflichtversicherung
In Deutschland gehört die Kfz Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen, die jeder Besitzer eines Fahrzeuges besitzen muss. Sie deckt, verschuldensunabhängig, Schäden bei Verkehrsunfällen ab, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wie hoch die Beiträge für diesen Typus der Kfz Versicherung sind, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab - beispielsweise dem Alter des Fahrers, Alter, Typ und Wert des Fahrzeuges, sowie der Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus werden bei dieser Auto Versicherung Schadensfreiheitsrabatte angerechnet: wer länger unfallfrei bleibt, profitiert von günstigeren Beiträgen. So ergeben sich bei der Kfz Haftpflichtversicherung, als essentieller Teil der Autoversicherung, eine Vielzahl möglicher Konstellationen, die je nach Versicherer, unterschiedlich teuer sein können.
3. Kfz Versicherung für den Zweitwagen
Eine Auto Versicherung deckt sowohl Personenschäden, Sachschäden als auch Vermögensschäden ab. Außerdem kommen auch immaterielle Schäden, wie Schmerzensgelder in Betracht. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung für den Zweitwagen. Gerade in Familien macht es Sinn, sich genau darüber zu informieren, ob der Zweitwagen im Rahmen eines bestehenden Vertrages versichert werden soll oder in einem separatem Vertrag. Das ist häufig abhängig von den Schadenfreiheitsrabatten des bereits versicherten Erstwagens. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich, kann auch hier Klarheit darüber bringen, welche Auto Versicherung oder Kfz-Versicherung mit den besten Konditionen aufwartet.
Hat man einen günstigeren Tarif gefunden, ist der Wechsel der Kfz-Versicherung die logische Folge. Ein solcher Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter ist nicht jederzeit möglich, die Verträge laufen üblicherweise 12 Monate und können zum Jahres-Ersten gekündigt werden. Ein Wechsel der Autoversicherung ohne Kündigung ist bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges möglich.
4. Kfz Versicherung und Kfz Versicherungsvergleich: die beste Wahl für Wechsler und Erstversicherer
Wieviel Sicherheit möchte man sich im Rahmen seiner Autoversicherung gönnen? Benötigt man einen Schutzbrief, eine umfassende Vollkaskoversicherung, Insassenunfallversicherung, Rechtsschutz oder genügt eine Teilkaskoversicherung? Mit diesen Möglichkeiten verbindet sich auch unmittelbar die Kostenfrage - denn jede Autoversicherung hat seinen Preis, der von Anbieter zu Anbieter variiert. Damit nicht genug: preislich sind ebenso der Fahrzeugtyp, die jährliche Kilometerleistung oder die schadensfreien Jahre für jede Auto Versicherung von Belang.
5. Teil- oder Vollkasko - was eine Kfz Versicherung leisten kann
Wer sich für seine Autoversicherung mehr Leistungen im Schadensfall wünscht, der sollte zumindest eine Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung bietet zusätzlichen Versicherungsschutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Die nachfolgenden Ereignissse sind in der Teilkaskoversicherung versichert:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Einbruchteilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung aufgrund Kurzschluss
- Marderbiss inkl. Folgeschäden (meist nur bei hochwertigen Tarifen)
- unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmungen
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (meist nur bei hochwertigen Tarifen)
Kosten der Teilkaskoversicherung
Nachfolgende Kriterien werden zur Beitragsberechnung in der Teilkaskoversicherung berücksichtigt.
- Fahrzeugtyp (Typklasse)
- Regionalklasse
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- Jährliche Fahrleistung in Kilometer
- Fahrzeugalter bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer
- Alter der Personen des Fahrerkreises
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Vereinbarung einer Selbstbeteiligung
Vollkaskoversicherung
Noch mehr Sicherheit garantiert eine Vollkaskoversicherung. Sie wird meist in Verbindung mit einer Teilkaskoversicherung abgeschlossen und beinhaltet nahezu alle denkbaren weiteren Schäden, die am eigenen Fahrzeug auftreten können. Selbst eigenverschuldete Unfälle werden bei dieser Auto Versicherung abgedeckt.
Eine Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung. Diese deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und beinhaltet die Teilkaskoversicherung.
Die nachfolgenden Schäden sind ergänzend zur Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus - die mutwillige Beschädigung des Kfz´s durch einen fremden Dritten
Kosten der Vollkaskoversicherung
Weitere Kriterien zusätzlich zu den Teilkaskokriterien, die bei der Beitragsberechnung der Vollkaskoversicherung berücksichtigt werden:
- bestehender SFR (Schadenfreiheitsrabatt)
- Höhe der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung
Grundsätzliche Pflichten des Versicherungsnehmers bei der Vereinbarung der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
- gesetzeskonforme Verwendung des Kfz`s
- unberechtigter Fahrzeuggebrauch muss verhindert werden
- kein Versicherungsschutz bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
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