Bei mehr als 20 Arbeitnehmern in einem Unternehmen ist eine Gruppenkrankenversicherung zu empfehlen. Der wesentliche Vorteil der Gruppenkrankenversicherung liegt darin, dass die Beiträge niedriger sind als im Vergleich zur privaten Krankenversicherung ohne Gruppenvereinbarung. Ebenso entfällt im Regelfall die sonst übliche Wartezeit auf den vollen Versicherungsschutz. Auch Familienmitglieder können meist unkompliziert mitversichert werden.
Die Gruppenkrankenversicherung kann als Krankenvollversicherung sowie auch als Krankenzusatzversicherung vereinbart werden. Grundsätzlich wird ein Gruppenvertrag zwischen dem Unternehmen und der Krankenversicherungsgesellschaft geschlossen, in dem die ausgehandelten Konditionen fixiert werden.
Varianten der Gruppenkrankenversicherung:
Für die Krankenzusatzversicherung im Rahmen der Gruppenkrankenversicherung sind zwei Varianten möglich.
1. Variante:
Der Arbeitgeber übernimmt als Extrasozialleistung die Beiträge zur Krankenzusatzversicherung. Hierbei ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, mit allen Rechten und Pflichten.
2. Variante:
Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Krankenversicherungsunternehmen spezielle Tarifkonstellationen, die nur für seine Arbeitnehmer gültig sind. Meist in der Krankenvollversicherung üblich.
Kosten der Gruppenkrankenversicherung:
Die Kosten zur Gruppenkrankenversicherung richten sich in erster Linie nach dem Versicherungsumfang der Krankenvollversicherung oder Krankenzusatzversicherung jeweils als Gruppenvertrag sowie nach der Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Krankenversicherungsunternehmen. Im Vergleich zum
Einzelvertrag besteht im Regelfall ein Beitragsvorteil von ca. 5 bis 10 %.
Hinweis:
Die Gruppenkrankenversicherung ist für den Arbeitgeber ein sehr schönes Instrument, um seine Mitarbeiter auch langfristig an das eigene Unternehmen zu binden.
Für den Arbeitnehmer liegen die Vorteile darin, dass diese einen Versicherungsschutz, der meist über den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht zu Sonderkonditionen erhalten. Auch ist die Gesundheitsprüfung meist vereinfacht bzw. nicht erforderlich.
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