Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
Versicherungsvergleich.de Privatversicherung Berufsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit Grundfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Information
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die Versicherungsschutz bietet, wenn die definierten Grundfähigkeiten verloren gegangen sind. Als Versicherungsleistung wird eine vereinbarte monatliche Rente an den Versicherungsnehmer durch das Versicherungsunternehmen bezahlt.
Zu den Grundfähigkeiten zählen nach den Fähigkeitenkatalogen
1. Die Leistung erfolgt bei Verlust von mindestens einer Fähigkeit über einen Zeitraum von 12 oder mehr Monaten
Grundfähigkeit | Beschreibung |
---|---|
sehen | das Sehvermögen auf beiden Augen der versicherten Person ist geringer als 2 % |
sprechen | der versicherten Person ist es nicht möglich ein verständliches Wort auszusprechen |
Hände gebrauchen | der versicherten Person ist es nicht möglich einen Stift oder eine Tastatur mit der rechten oder linken Hand zu bedienen |
2. Die Leistung erfolgt bei Verlust von mindestens drei Fähigkeit über einen Zeitraum von 12 oder mehr Monaten
Grundfähigkeit | Beschreibung |
---|---|
hören | der versicherten Person ist es nicht möglich ein Geräusch wahrzunehmen, d.h. die versicherte Person kann nicht hören |
gehen | der versicherten Person ist es nicht möglich eine ebene Strecke von 200 Metern zu bewältigen, ohne sich zu setzen, anzuhalten oder sich abzustützen |
Treppen steigen | der versicherten Person ist es nicht möglich eine Treppe ohne Pause oder sich am Treppengeländer festzuhalten hinauf zu gehen oder hinab zu gehen |
knien oder bücken | der versicherten Person ist es nicht möglich sich niederzuknien oder sich zu bücken um eine leichte Sache aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten |
sitzen | der versicherten Person ist es nicht möglich über einen Zeitraum von 20 Minuten auf einen Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen |
stehen | der versicherten Person ist es nicht möglich über einen Zeitraum von 10 Minuten zu stehen ohne sich abzustützen |
greifen | der versicherten Person ist es nicht möglich eine Flasche mit Schraubverschluss mit der rechten oder linken Hand zu öffnen |
Arme bewegen | der versicherten Person ist es nicht möglich eine Jacke ohne Hilfestellung anzuziehen. Das öffnen oder schliessen der Jacke ist nicht relevant. |
heben und tragen | der versicherten Person ist es nicht möglich einen Gegenstand mit einem Gewicht von 2 Kilogramm von einem Tisch anzuheben und fünf Meter weit zu tragen |
Auto fahren | einer volljährigen Person ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für ein KFZ aus medizinischen Gründen nicht möglich |
3. Die Leistung erfolgt bei Verlust von mindestens einer Fähigkeit über einen Zeitraum von 12 oder mehr Monaten
Grundfähigkeit | Beschreibung |
---|---|
sich orientieren | die zeitliche oder örtliche Orientierung ist der versicherten Person nicht möglich |
Auffassung | der versicherten Person ist es nicht möglich alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen, dies beruht darauf, dass die geistige Leistungsfähigkeit bzgl. der Auffassungsgabe schwer gestört ist |
Konzentration Aufmerksamkeit | der versicherten Person ist es nicht möglich alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen, dies beruht darauf, dass die geistige Leistungsfähigkeit bzgl. der Konzentration/Aufmerksamkeit schwer gestört ist |
Gedächtnis | der versicherten Person ist es nicht möglich alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen, dies beruht darauf, dass die geistige Leistungsfähigkeit im Bezug auf das Gedächtnis schwer gestört ist |
Exekutiv-Funktion (Handlungsplanung) | der versicherten Person ist es nicht möglich alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen, dies beruht darauf, dass die geistige Leistungsfähigkeit im Bezug auf die Handlungsplanung schwer gestört ist |
Anordnung gesetzlicher Betreuung | aufgrund einer Anordnung durch ein deutsches Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens muss die versicherte Person mindestens 12 Monate ohne Pause gesetzlich betreut werden, aufgrund einer Einschränkung der psychointellektuellen Leistungsfähigkeit |
Entstehung der Leistungspflicht
Die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens liegt dann vor, wenn die versicherte Person über voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nicht in der Lage sein wird eine bestimmte Anzahl von Grundfähigkeiten auszuführen.
Beitragsbeispiele
Eintrittsalter | Endalter | Monatsrente | Monatsbeitrag Angebot 1 | Monatsbeitrag Angebot 2 | Monatsbeitrag Angebot 3 |
---|---|---|---|---|---|
30 | 60 | 1.000 Euro | 21,07 Euro | 30,61 Euro | 26,93 Euro |
30 | 65 | 1.000 Euro | 29,89 Euro | 37,60 Euro | kein Angebot |
30 | 65 | 2.000 Euro | 55,78 Euro | 71,20 Euro | kein Angebot |
40 | 60 | 1.000 Euro | 27,02 Euro | 38,64 Euro | 34,95 Euro |
40 | 65 | 1.000 Euro | 42,26 Euro | 57,51 Euro | 53,89 Euro |
40 | 65 | 2.000 Euro | 80,53 Euro | 111,02 Euro | 104,79 Euro |
0 Kommentare