Kommt es auf Grund eines Sachschadens zum Stillstand des Betriebs bleiben die Fixkosten weiterhin bestehen. Der Verlust von Kunden und Nachteile im Wettbewerb, können schwerwiegende Folgen einer Betriebsunterbrechung sein und ziehen meist finanzielle Auswirkungen nach sich.
Für wen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe versichert kleine und mittelständische Gewerbebetriebe, Selbständige und Freiberufler.
Gegenstand der Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe?
Führt ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung, so erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden
Welche Kosten sind versichert?
Erstattet werden auf Grund eines Sachschadens die nicht erwirtschafteten Gewinne sowie die fortlaufenden und umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums. Auch die anfallenden Schadenminderungskosten werden erstattet.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Schäden an versicherten Sachen des Betriebes die zu Betriebsunterbrechungen führen wie: Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz des Versicherungsnehmers
Weitere Einschränkungen in den einzelnen Bausteinen
Feuerversicherung
- Nutzwärmeschäden
- Sengschäden
Leitungswasserversicherung
- Planschwasser
- Reinigungswasser
- Schwamm
- Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen
Sturmversicherung
Schäden durch Lawinen
Sturmflut
Eindringen von Regen
Hagel
Schnee
Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Öffnungen
Elementarschadenversicherung
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Ermittlung der Versicherungssumme entspricht der Vorgehensweise wie bei der Geschäftsinhaltsversicherung.
Welche Leistungen erfolgen im Schadensfall?
Der nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens der zur Betriebsunterbrechung
führte wird ersetzt.
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