Inhalt/Themen
1. Tätigkeit als Rechtsanwalt / Patentanwalt
1.1. Mitversicherte berufliche Tätigkeiten
2. Versicherungsschutz
2.1. Erweiterungen von Versicherungsschutz
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. Betriebsstättenrisiko
5. Örtlicher Geltungsbereich
6. Risikoausschlüsse
1. Tätigkeit als Rechtsanwalt / Patentanwalt
Versicherungsschutz besteht gem. Pflicht-Versicherungsschutz für in Deutschland zugelassene Versicherungsnehmer (Berufsträger oder anerkannte Berufsträgergesellschaft) in der gesetzlich vorgeschriebenen freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt / Patentanwalt.
1.1. Mitversicherte berufliche Tätigkeiten
Als mitversicherte berufliche Tätigkeiten gelten
- gerichtlich bestellter Liquidator
- Zwangsverwalter
- Sequester
- Sachwalter
- Gläubigerausschussmitglied
- Gläubigerbeiratsmitglied
- Treuhänder gemäß InsO
- Testamentsvollstrecker
- Nachlasspfleger
- Nachlassverwalter
- Vormund
- Betreuer
- Pfleger und Beistand
- Schiedsrichter
- Schiedsgutachter
- Schlichter
- Mediator
- Abwickler einer Praxis gem. § 55 BRAO
- Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO
- Notarvertreter
- Referent
- Autor und Dozent auf rechtswissenschaftlichen Gebieten
- rechtswissenschaftlicher Gutachter
- Mitglied satzungsgemäß eingerichteter Gremien von Anwaltskammern sowie anwaltlichen berufsständischen Vereinen
- Insolvenzverwalter
-
- Aufsichtsrats- / Beiratstätigkeit
2. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für
- Vermögensschäden
- Sachschäden
- Schmerzensgeld
- Datenschutz
2.1. Erweiterungen von Versicherungsschutz
Mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes für
- Datenschutzbeauftragter
- Praxiskauf
- Haftpflicht der Erben
3. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden und die gesetzliche Haftung
4. Betriebsstättenrisiko
Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen aus
- der Unterhaltung des Betriebs
- der Teilnahme oder Durchführung von Geschäftsreisen
- der Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen
- der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
- der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
- der Nutzung von Grundstücken als Eigentümer, Mieter, Pächter und Leasingnehmer
- dem Halten und dem Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen aller Art
- dem Einsatz von Sicherheitskräften
- dem Einsatz von Datenschutzbeauftragten
- dem Einsatz von Betriebsärzten
- der Unterhaltung von Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen
- der Unterhaltung von Betriebssportgemeinschaften
- der Tätigkeit der Werks- oder Betriebsfeuerwehr
5. Örtlicher Geltungsbereich
Im Ausland
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Staaten Europas, der Türkei, der Russische Föderation und der sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, der EU oder dem EWR gelten gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
6. Risikoausschlüsse
- Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers
- Auf Grund Vertrages oder besonderer Zusage, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen
- Schäden durch Fehlbeträge bei der Kassenführung
- Schäden durch Verstöße beim Zahlungsakt
- Schäden aus unternehmerischen Tätigkeiten
- Schäden aus einem Versicherungsvertrag der nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde
- Ansprüche aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter
- Ansprüche aus Tätigkeiten, die mit dem Beruf nicht vereinbar sind
- Ansprüche des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen untereinander
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