Beihilfe und Beihilfeanspruch
Den vorgenannten Personenkreisen (ebenso für den Ehepartner, sofern selbst nicht sozialversicherungspflichtig und den Kindern) wird durch ihren Dienstherren, dem Bund oder dem Land, Beihilfe auf Rechnung für gesundheitsbezogene Kosten gewährt. Die Beihilfe beträgt zwischen 50 und 80%, je nach Familienstand und wird auf "beihilfefähige Aufwendungen" , auf Antrag gezahlt.
Die Beihilfesätze |
Status |
Anzahl Kinder |
Beihilfesatz |
Restkosten |
ledig |
0 |
50 % |
50 % |
ledig |
1 Kind |
55 % |
45 % |
ledig |
2 Kinder |
60 % |
4 % |
verheiratet |
0 |
60 % |
40 % |
verheiratet |
1 Kind |
65 % |
35 % |
verheiratet |
2 Kinder |
70 % |
30 % |
verheiratet |
3 Kinder |
75 % |
25 % |
verheiratet |
4 Kinder |
80 % |
20 % |
Daher ist es hier nur erforderlich, die durch die Beihilfe nicht gedeckten Restkosten zu versichern.
Gesetzliche Krankenkasse versicherbar nur mit dem Normaltarif
Mit einer Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist dem Versicherungsnehmer nur schlecht gedient, da keine solche Beihilferestkostenversicherung angeboten und der Normalbeitrag entrichtet werden muss. Daher haben sich nahezu alle betroffenen Versicherungsnehmer für die Absicherung durch eine private Krankenversicherung entschieden.
Private Krankenversicherung - passgerechte spezielle Beihilfetarife
Mit den privaten Beihilfetarifen sind 50, 45, 40, 35, 30, 25, und 20 % der Kosten versicherbar, mehr geht nicht.
Leistungen der Beamten-Beihilfeversicherung
Bei den Leistungen der Beamten-Beihilfeversicherung sollte in den nachfolgenden Bereichen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die aufgeführten
Leistungen beinhaltet sind.
Ambulanter Bereich
Im ambulanten Bereich sollten die Kosten vollständig übernommen werden, wie z.B:
- Heilbehandlungen durch Ärzte
- Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
- gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen
- Kosten für Arzneimittel
- Kosten für Hilfsmittel
- Kosten für Heilmittel
- Kosten für Psychotherapie
Stationärer Bereich
Im stationären Bereich sollte das Arzthonorar für die stationäre Behandlung nicht begrenzt sein.
Zahnärztlicher Bereich
Für Zahnbehandlungen sollten die vollständigen Kosten übernommen werden. Bei Zahnersatzleistungen sollten mindestens 80 % der Kosten erstattet werden
Antragsannahme zur Beamten-Beihilfeversicherung
Die Annahme des Antrages zur Beamten-Beihilfeversicherung ist aufgrund der freiwilligen Annahmeverpflichtung der Krankenversicherer meist problemlos möglich.
Wird der Antrag zur Beamten-Beihilfeversicherung im erten Jahr des Beamtenverhältnisses gestellt, wird kein Beamter aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
Die Beitragszuschläge aus gesundheitlichen Gründen sind auf 100 % der Normalbeitrages begrenzt.
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