
Die Reisegepäckversicherung: Bestandteil der Reiseversicherung
 
Leistungen aus der Reisegepäckversicherung erfolgen, wenn
- das Gepäck abhandenkommt
 
- das Gepäck zerstört wird
 
- das Gepäck beschädigt wird
 
Nicht versichert in der Reisegepäckversicherung sind Schäden durch
- verlieren
 
- liegenlassen
 
- hängenlassen
 
Nicht im Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung beinhaltet sind
- Bargeld
 
- Schecks
 
- Kreditkarten
 
- Wertpapiere
 
Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtigter Bestandteil der Reiseversicherungen. Bei der Vielzahl an Anbietern existieren insbesondere beim Leistungsumfang 
erhebliche Unterschiede. Es sollte darauf geachtet werden, dass die nachfolgenden Leistungen in der Reisegepäckversicherung beinhaltet sind:
- Verlust
 
- Beschädigung
 
- Zerstörung
 
- Einbruchdiebstahl
 
- mörderische Erpressung
 
- Unfälle durch Transportmittel
 
- Unfälle des Versicherten
 
- höhere Gewalt, wie
  
- Feuer
 
- Explosion
 
- Sturm
 
- Wasserschäden
 
- Erdrutsch
 
- Blitzschlag
 
- verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
 
- Aufwändungen für norwendige Ersatzkäufe
 
- Reparaturkosten bei der Beschädigung des Gepäcks
 
Im Regelfall sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Abnutzung
 
- Verschleiß
 
- unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
 
- Kriegsereignisse
 
- Eingriffe durch offizielle Stellen
 
Der Vergleichsrechner zum Reisegepäckversicherung Vergleich wird mit freundlicher Genehmigung von covomo zur Verfügung gestellt.
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