Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief ist ein Produkt, dass zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung und/oder Kaskoversicherung gewählt werden kann. Bei vielen Anbietern besteht europaweiter Versicherungsschutz.
Leistungsinhalte:
| Art | 
Erläuterung | 
| Pannenhilfe | 
die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeuges direkt am Pannenort | 
| Abschleppen | 
der Transport des nicht mehr fahrtüchtigen Kraftfahrzeuges zur nächsten Werkstatt | 
| Bergung | 
das versicherte KFZ wird auf die befestigte Straße gehoben oder gebracht | 
| Weiter- und Rückfahrt | 
Transport der berechtigten Fahrzeuginsassen zum Zielort und zum reparierten KFZ.
Meist gewählte Formen des Transportmittels: Mietwagen, Bahn, Flugzeug | 
| Fahrzeugrücktransport | 
das fahruntüchtige Fahrzeug wird aus dem Ausland in die Werkstatt am Heimatort gebracht; im Imland erfolgt der 
Fahrzeugrücktransport mit speziellen Abschleppfahrzeugen | 
| Ersatzteilversand | 
ist ein benötigtes Ersatzteil im Ausland nicht erhältlich, so organisiert und versendent das Versicherungsunternehmen dieses | 
| Ersatzfahrer | 
beim Ausfall des Fahrer durch Krankheit oder Unfall wird ein Ersatzfahrer gestellt | 
| Fahrzeugunterstellung | 
Übernahme der Fahrzeugunterstellungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des KFZ´s | 
| Übernachtungskosten | 
Übernahme der Hotelkosten für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung des Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges | 
| Mietwagen | 
bei Fahrzeugdiebstahl wird ein Mietwagen zur Rückreise zur Verfügung gestellt; wird das gestohlene Fahrzeug wieder gefunden, 
so wird dieses zum Heimatort zurück transportiert | 
| Sonstiges | 
Routenplanung, Nutzungsausfall, Verschrottung, Verzollung, usw. | 
Anbieter
Der Kfz-Schutzbrief wird von Versicherungsunternehmen als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sowie von diversen Automobilclubs angeboten. 
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Oftmals nur im Kleingedruckten nachzulesen sind die Versicherungsschutz ausgeschlossenen Ereignisse, wie z.B:
- der Schadenort liegt in der Nähe des Wohnorts - in Regelfall 50 km Luftlinie -
  
- das versicherte Fahrzeug kann aus eigener Kraft zur nächsten Werkstatt bewegt werden
 
- der Fahrzeugschlüssel wurde im Fahrzeuginneren vergessen
 
- das Türschloss ist aufgrund der Wetterbedingungen zugefroren
 
- der Vesicherungsschutz ist nicht weltweit gültig
 
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