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Jagdwaffenversicherung

Information

1. Einleitung zur Jagdwaffenversicherung
2. Versicherte Gegenstände
3. Versicherungsumfang
4. Nicht versicherte Ereignisse
5. Nicht versicherte Schäden
6. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

1. Einleitung zur Jagdwaffenversicherung

Die Jagdwaffenversicherung kann von Privatpersonen für die eigenen Jagdwaffen und Sportwaffen abgeschlossen werden.

2. Versicherte Gegenstände

Versichert werden kann die Jagdwaffe sowie die Jagdausrüstung. Hierzu zählen:

  • Jagdwaffe
  • Sportwaffe
  • Zielfernrohr
  • Nachtglas
  • Fernglas
  • Munition der Jagdwaffen und Sportwaffen
  • Jagdbekleidung
  • Jagdrucksack

3. Versicherungsumfang

  • Verlust
  • Zerstörung
  • Beschädigung

Werden die versicherten Gegenstände zerstört oder gehen diese verloren erfolgt die Entschädigung auf Basis des Neuwertes am Schadentag. Bei Beschädigung der versicherten Gegenstände werden die Reparaturkosten übernommen. Beträgt der Zeitwert weniger als 50 % des Neuwertes, so wird der Zeitwert erstattet.

Jagdwaffen, deren Einzelwert über 5.000 Euro liegt, ist ein Wertnachweis erforderlich. Bei älteren Waffen ist zu empfehlen den Wert von einem Waffenhändler oder einen Büchsenmacher schätzen zu lassen.

Der Wert von neu erworbenen Waffen geht aus der Anschaffnungsrechnung hervor.

4. Nicht versicherte Ereignisse

  • Abnutzung
  • Verschleiß
  • Funktionsstörungen
  • Witterungseinflüsse
  • Rost
  • Kratzer
  • Schrammen
  • Wertminderung

5. Nicht versicherte Schäden

In der Jagdwaffenversicherung sind die nachfolgenden Schäden nicht versichert:

  • Verwendung von falscher Munition
  • Hängenlassen
  • Stehenlassen
  • Liegenlassen
  • Mutwilligkeit oder Böswilligkeit durch Familienangehörige

6. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

  • Deutschland
  • Europa
  • Weltweit