Die Jagdwaffenversicherung kann von Privatpersonen für die eigenen Jagdwaffen und Sportwaffen abgeschlossen werden.
Versichert werden kann die Jagdwaffe sowie die Jagdausrüstung. Hierzu zählen:
Werden die versicherten Gegenstände zerstört oder gehen diese verloren erfolgt die Entschädigung auf Basis des Neuwertes am Schadentag. Bei Beschädigung der versicherten Gegenstände werden die Reparaturkosten übernommen. Beträgt der Zeitwert weniger als 50 % des Neuwertes, so wird der Zeitwert erstattet.
Jagdwaffen, deren Einzelwert über 5.000 Euro liegt, ist ein Wertnachweis erforderlich. Bei älteren Waffen ist zu empfehlen den Wert von einem Waffenhändler oder einen Büchsenmacher schätzen zu lassen.
Der Wert von neu erworbenen Waffen geht aus der Anschaffnungsrechnung hervor.
In der Jagdwaffenversicherung sind die nachfolgenden Schäden nicht versichert:
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