Die Funktionsinvaliditätsversicherung schützt die versicherte Person vor den finanziellen Folgen, die aufgrund von massiven Einschränkungen der Gesundheit 
hervorgerufen werden. Ursächlicher Zusammenhang der Gesundheitsschädigung kann eine Krankheit oder ein Unfall sein.
Die Leistung der Funktionsinvaliditätsversicherung erfolgt in Form einer monatlichen Rentenzahlung vom Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer. 
Absichert sind die Bereiche
- Invalidität durch Unfall
 
- schwere Organschäden, inkl. Krebserkrankungen
 
- Verlust von Grundfähigkeiten, wie sprechen, hören, sehen
 
- Pflegebedürftigkeit
 
Leistungsvoraussetzung
 
Eine dauerhafte Gesundheitsschädigung sowie ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung muss vorliegen. Eine vorübergehende leichte Erkrankung führt 
nicht zur Rentenzahlung durch das Versicherungsunternehmen.
Abrenzung Funktionsinvaliditätsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Funktionsinvaliditätsversicherung erfolgt die Leistung an den Versicherungsnehmer, wenn eine bestimmte schwere Erkrankung bei der versicherten 
Person vorliegt.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Leistung an den Versicherungsnehmer, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beruf 
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Vorteile der Funktionsinvaliditätsversicherung
Die Funktionsinvalidiätsversicherung kann häufig auch noch bei bereits bestehenden gesundheitlichen Beschwerden abgeschlossen werden. 
Diese ist meist relativ preisgünstig. 
Nachteile der Funktionsinvaliditätsversicherung
In der Funktionsinvaliditätsversicherung liegt ein Leistungsfall erst dann vor, wenn eine gesundheitliche Schädigung einen bestimmten 
Schweregrad erreicht hat und von Dauer ist. Bei psychischen Erkrankungen besteht im Regelfall keine Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens 
an den Versicherungsnehmer. 
Weitere Infos zur Funktionsinvaliditätsversicherung
- Eintrittsalter zwischen 18 und 58 Jahre
 
- ideale Ergänzung und Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
 
- vereinfachte Gesundheitsprüfung
 
- gutes Preis- und Leistungsverhältnis
 
Abgrenzung Funktionsinvaliditätsversicherung und Pflegeversicherung
Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung erfolgen bei Pflegebedürftigkeit des Versicherten in den Pflegestufen zwischen 0 und III. 
Aufgrund der Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung werden finanzielle Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und den 
tatsächlichen Kosten für die Pflege nahezu geschlossen.
 
In der Funktionsinvaliditätsversicherung muss keine Pflegebedürftigkeit der versicherten Person vorliegen. Diese erbringt die 
vereinbarten Leistungen bereits bei einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung mit einem bestimmten Schweregrad, die durch eine 
Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde. 
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