Mit Krankheit oder Unfall sind meist Umsatzverluste verbunden. Des weiteren fallen aber die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes weiter an.
Die Betriebskostenversicherung übernimmt nach Beendigung der Karenzzeit die laufenden Betriebskosten des Unternehmens für den vereinbarten Zeitraum unter der Voraussetzung, dass Arbeitsunfähigkeit besteht. Zu den laufenden Betriebskosten zählen z.B.:
In der Betriebskostenversicherung sind weitere Elemente meist kostenfrei mitversichert. Diese sind u.a. Erstattung der Kosten für die externe Ersatzkraft; Verlängerung der Leistungslaufzeit auf 24 Monate bei medizinisch notwendiger Spätversorgung;. Kommt es zur Aufgabe des Geschäftsbetriebes auf Grund von Berufsunfähigkeit, werden die laufenden Kosten für bis zu 2 Monate übernommen. Auch die Kosten, die mit der Betriebsschließung verbunden sind, werden bis zu einer Höhe von 15 % der Versicherungssumme übernommen.
Die Betriebskostenversicherung ist speziell auf die nachgeführten Branchen/Berufe zugeschnitten:
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