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Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren durch diverse Gesundheitsreformen immer weiter gekürzt. Einige Leistungen wie z.B. Brille oder Sehhilfe werden mittlerweile nicht mehr finanziell unterstützt.
Bei den alternativen Behandlungsmethoden sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen keine Erstattung vor. Denn nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt ist beinhaltet.
Daher hat sich die ambulante Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung etabliert. Das Leistungsspektrum läßt sich in mehrere Bereiche aufteilen.
Bei alternativen Behandlungsmethoden, wie z.B.: Akupunktur oder TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) muss von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich keine Leistung erbracht werden. Jedoch erfolgt eine Leistungsübernahme bei einigen gesetzlichen Krankenversicherern für spezielle Therapien unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen, die nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Hierzu gehören naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Verzeichnis und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. Die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel sind im Versicherungsschutz beinhaltet.
Aufwendungen für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und im Hufeland-Verzeichnis genannt sind, fallen unter den Versicherungsschutz. Die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel sind im Versicherungsschutz beinhaltet.
Die Erstattungen für Heil- und Hilfsmittel - also spezielle Gesundheitsdienstleistungen bzw. Gesundheitsgegenstände - ist je nach Tarif sehr unterschiedlich. Insbesondere beim Erstattungsumfang sowie bei der Anzahl der erstattungsfähigen Heil- und Hilfsmittel existieren eklatante Unterschiede.
In erster Linie werden Heilmittel äußerlich zu Therapiezwecken oder zur Linderung einer Erkrankung angewandt. Die Anwendung von Heilmitteln unterliegt den Angehörigen von Gesundheitsfachberufen bzw. medizinischer Assistenzberufe.
Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) definiert Heilmittel, wie folgend: Unter Heilmittel fallen alle Dienstleistungen, die von Vertragsärzte verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können. Nachfolgende Maßnahmen zählen dazu:
Hilfsmittel kommen zum Einsatz, um bestehende körperliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen auszugleichen oder zu lindern.
Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschluss) definiert Hilfsmittel, wie folgend: Unter Hilfsmittel fallen Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hierzu zählen:
Zu den kleinen Hilfsmitteln zählen:
Zu den großen Hilfsmitteln zählen:
Die Brille oder Sehhilfe fällt nicht in den Leistungskatalog der geseztlichen Krankenkassen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie Personen mit einer extremen Sehschwäche. D.h. die Sehleistung beträgt auf dem besseren Auge - trotz Sehhilfe - weniger als 30 %. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt bundesweit mit einem Festbetrag für die Brillengläser.
Schutz im Ausland besteht grundsätzlich bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat. Dort können Leistungen auch ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine Genehmigung ist nur noch bei Krankenhausbehandlungen erforderlich. Allerdings werden Kosten nur bis zu den Sätzen erstattet, die die Krankenkasse in Deutschland zahlen müßte und der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder, die nicht unbedingt dem deutschen Standard entsprechen. Ein Rücktransport aus dem Ausland wird nicht erstattet. Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Leistungseinschlüsse, die ein "TOP" - Tarif aus dem Bereich der ambulanten Zusatzversicherung beinhaltet. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen bei der Tarifauswahl
Leistungen "TOP" - Tarif | |
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Akupressur | |
Akupunktur (einschl. Zungen-, Puls-, Meridian- und Punktdiagnostik, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte) | |
Anthroposophische Medizin | Antihomotoxische Medizin |
Aromatherapie | Ausleitende Verfahren: |
- Aderlass | - Baunscheidt-Behandlung |
- Bier`sche Stauung | - Blutegelbehandlung |
- Cantharidentherapie | - Fontanellentherapie |
- Pustulantien-Behandlung | - Schröpfen |
Ayurveda | Biochemie (Mineralsalztherapie) nach Dr. Schüßler |
Bioenergetische Informationsdiagnostik und -therapie | Bioelektronische Systemdiagnostik und -therapie einschl. Elektroakupunktur nach Voll (EAV) |
Bioelektrische Funktionsdiagnostik | Biophysikatdsche Informations-Therapie |
Bioresonanzdiagnostik und -therapie | Moratherapie |
Magnetfeldtherapie | Elektro-Neuraldiagnostik und -therapie |
Störfeldtherapie | Kirtdan-Fotografie |
Segmentelektrogramm | Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw. |
Carcinochrom-Reaktion | Chiropraktik (Chirotherapie) |
Colon-Hydrotherapie | Eigenblutbehandlung |
Eigenharnbehandlung | Elementar-Therapie |
Enzymtherapie | Ernährungsberatung bei Allergien |
Feldenkrais-Methode | Gasgemischinjektionen |
Hautwiderstandsmessungen | Heilmagnetische Behandlungen |
Homöopathie (einschl. homöopathischer Hochpotenzen und homöopathischer Komplexmitteltherapie) | |
Homöosiniatrie | Hydrotherapie |
Hyperthermie | Irisdiagnostik (Augendiagnostik) |
Isopathie | Kinesiologie |
Kristallographie | Lasertherapie |
Lüscher-Color-Test (Psychovegetative Regulationsdiagnostik und -therapie) | |
Lymphdrainage | |
Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin einschl. Autovaccine | |
Nervenpunktmassage | Neuraltherapie |
Nosodentherapie | Organotherapie (einschl. Thymustherapie, Zelltherapie) |
Orthomolekulare Medizin | Osteopathie |
Ozontherapien (einschl. Ozon-Eigenblutbehandlung, Beutelbegasung, Glockenbegasung, Fistetdefiltration | |
Ozoninjektionen | Darminsufflation |
Ozon-Wasser-Anwendung | UVB-Eigenbluttherapie |
UVE-Eigenbluttherapie) | |
Physikalische Therapien (einschl. Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Packungen, Wärmebehandlungen, Elektrotherapie, Dermapunktur) | |
Phytotherapie | Proteomik |
Reflexzonenmassagen | Regena-Therapie |
Regulationsmedizin und Matrixtherapie | Roeder`sches Verfahren |
Sauerstofftherapien (einschl. Atembehandlung, Atem-Biofeedback, Oxyvenierungstherapie, Hämatogene Oxydationstherapie, Sauerstoff-Inhalationen, Sauerstoffzelt, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie) | |
Segmentdiagnostik/Maximaldiagnostik u. Ä. | Shiatsu |
Spagyrik | Thermographie |
Thermotherapie | |
Traditionelle Chinesische Medizin (einschl. Qi-gong, Tai-Qi, Moxatherapie, Moxibustionen) | |
Ultraschalltherapie | Umweltmedizinische Erst- und Folgeanamnese |
Alte Oldenburger | Allianz |
Arag | AXA |
Barmenia | Central |
Concordia | Continentale |
DBV Winterthur | Debeka |
DKV | Deutscher Ring |
Ergo | Globale |
LKH | Mannheimer |
Bayerische | Münchener Verein |
Nürnberger | Beamtenversicherung |
BBKK | Hallesche |
Hanse-Merkur | Inter |
R+V Raiffeisenversicherung | Signal-Iduna |
Union | Universa |
Württembergische |
Je nach Tarif der einzelnen Versicherungsgesellschaften bestehen für die einzelnen Bereiche oft erhebliche Leistungsunterschiede. Diese äußern sich dadurch, dass zum einen vom Rechnungsbetrag der Behandlung/Untersuchung unterschiedlich hohe Prozentsätze erstattet werden. Zum anderen, dass die maximalen jährlichen Erstattungen auf Höchstsummen begrenzt sind.
Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis:
Die abgebildeten Leistungsinhalte sind in gekürzter Version dargestellt und stellen lediglich einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen und Tarifwerken dar. Die kompletten Leistungsinhalte sind den jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Tarifwerken der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu entnehmen. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Vgl. unsere AGB`s. Maßgebend für die Leistungsinhalte sind immer der Tarif in Verbindung mit den dazu gehörenden Bedingungswerken der Versicherungsgesellschaften.
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