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Rüruprente - Basisrente / staatl. gefördert

Rüruprente - Basisrente  /   staatl. gefördert

Information

1. Vorteilsrechner
2. allgemeine wichtige Informationen
3. Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup Beiträge für Selbständige
4. Berücksichtigung von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken
5. Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup Beiträge für Arbeitnehmer
6. Gesamt anrechenbare Rentenbeiträge und maximale Aufwendungen
7. Beispiele am Familienstand zur Anrechenbarkeit von Pflichtbeiträgen
8. Besteuerung erst bei Rentenbeginn, nachgelagerte Besteuerung
9. Vertragsausgestaltung/Leistungsumfang/Optionen der Rüruprente
10. Geförderte Anlageformen

2. allgemeine wichtige Informationen

Das Bruttorentenniveau wird bis zum Jahre 2030 auf 43% sinken. Mann kann aber davon ausgehen, dass die offiziellen Zahlen die Situation noch beschönigen. Arbeitnehmer können diesen Wert nur erreichen, falls Sie 45 Jahre lang ihren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Realistisch aber sind maximal 40 Beitragsjahre oder noch weniger. Eine Studie des Institutes der deutschen Wirtschaft belegt, dass heute das Rentenniveau in der Praxis bei 42,6% des letzten Einkommens liegt.

Die Basisrente / Rürup Rente wurde benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Diese wird seit dem 01-01-2005 neben der weiterhin bestehenden Riester-Rente / Basisrente als Form der privaten Altersvorsorge vom Staat gefördert. Die Basisrente / Rürup Rente wird über Steuervorteile finanziert. Das macht sie vor allem für Selbständige (aber auch Angestellte) interessant, insbesondere deshalb, da der Selbstständige so oder so für das Alter Vorsorge treffen wird.

3. Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup Beiträge für Selbständige

Selbständige wie Freiberufler profitieren am meisten, da sie in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und der förderfähige Betrag sich um die Rentenversicherungsbeiträge mindert (der ja hier nicht anfällt). Hier kann der grösste Anteil der Aufwendungen als Sonderausgaben angesetzt werden.

4. Berücksichtigung von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken

Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, die ja als Sondereinrichtungen der Rentenversicherung für bestimmte Freiberufler/Personengruppen gelten, werden hierbei in der Form berücksichtigt, dass sie in Abzug gebracht werden, d.h. sie vermindern den möglichen anrechenbaren Anlage-Sparbeitrag zur Rüruprente.

5. Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup Beiträge für Angestellte

Selbstverständlich können auch gut verdienende Angestellte, die rentenversicherungspflichtig sind, diese private Altersvorsorge nutzen. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, inwieweit sich die steuerlichen Einsparungen noch lohnen. Dies hängt von den verbleibenden möglichen Aufwendungen (nach Abzug der Rentenpflichtbeiträge) ab.

6. Gesamt anrechenbare Rentenbeiträge und maximale Aufwendungen

Die Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständischen Versorgungswerken, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und die Beiträge zur Rüruprente werden zusammengerechnet. Aus diesem Betrag finden dann bis zu Euro 22.766 für den Single und Euro 45.532 für das Ehepaar jährliche Berücksichtigung.

Ist nur ein Ehepartner berufstätig wird dennoch der volle Höchtsbetrag von 45.532 berücksichtigt, da diese Regelung sich nicht an der Berufstätigkeit festmacht, sondern alleine vom Familienstand abhängig ist.

7. Beispiel: Single, Freiberufler/in, Zahlung ins Versorgungswerk

Hier werden die Zahlungen in das Versorgungswerk vom Maximalbetrag Euro 22.766 in Abzug gebracht. Der Restbetrag findet Berücksichtigung.

Beispiel: verheirateter Freiberufler/in, Zahlung ins Versorgungswerk, Ehepartner nicht berufstätig

Wenn ein Ehepartner Freiberufler/in ist und bereits in ein Versorgungswerk einzahlt und der grösste Teil der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen somit bereits als Sonderausgaben "aufgebraucht" sind, so stehen für den anderen Ehepartner dennoch die Euro 22.766 jährlich zur Einzahlung zur Verfügung.

Beispiel: verheirateter Freiberufler/in oder Selbständige/r, keine Zahlung ins Versorgungswerk, Ehepartner nicht berufstätig

Hier können jährlich die vollen Euro 45.532 als Aufwendungen in die Rürup Rente eingebracht werden.

Beispiel: verheirateter Freiberufler/in oder Selbständige/r, keine Zahlung ins Versorgungswerk, Ehepartner berufstätig

Hier können jährlich mindestens Euro 22.766 als Aufwendungen in die Rürup Rente eingebracht werden. Ein großer Teil geht durch Anrechenbarkeit der Pflichtbeiträge des Ehepartners verlustig.

Ansetzbare Höchstbeträge zur Vorsorgeaufwendung ab dem Jahr 2016
Ledige Höchstbetrag 22.766 Euro Verheiratete Höchstbetrag 45.532 Euro
Jahr Prozentsatz Anrechenbar Prozentsatz Anrechenbar
2016 82,00 % 18.668,12 Euro 82,00 % 37.336,24 Euro
2017 84,00 % 19.123,44 Euro 84,00 % 38.246,88 Euro
2018 86,00 % 19.578,76 Euro 86,00 % 39.157,52 Euro
2019 88,00 % 20.034,08 Euro 88,00 % 40.068,16 Euro
2020 90,00 % 20.489,40 Euro 90,00 % 40.978,80 Euro
2021 92,00 % 20.944.72 Euro 92,00 % 41.889,44 Euro
2022 94,00 % 21.400,04 Euro 94,00 % 42.800,08 Euro
2023 96,00 % 21.855,36 Euro 96,00 % 43.710,72 Euro
2024 98,00 % 22.310,68 Euro 98,00 % 44.621,36 Euro
2025 100,00 % 22.766,00 Euro 100,00 % 45.532,00 Euro

8. Besteuerung erst bei Rentenbeginn - nachgelagerte Besteuerung

Ab dem Jahr 2025 setzen Sie den vollständigen Beitrag bis zum vorgenannten Höchstbetrag von der Steuer ab. Die Rürup Rente wird nachgelagert besteuert, d.h. im Rentenalter mit einem niedrigeren Steuersatz bedacht als während der Ansparphase.

9. Vertragsausgestaltung/Leistungsumfang/Optionen der Rüruprente

Vertragsausgestaltung

Rentenbeginn wahlweise ab dem 62., 63., 65. ,66. und 67. Lebensjahr. Die Leistung stellt einen lebenslänglichen Rentenbezug sicher. Es ist keine Kapitalauszahlung/Abfindung vorgesehen. Verkauf, Beleihung, Abtretung, Vererbung (Pfändung in der Ansparphase, auch für Selbständige) sind nicht möglich. Bei vorzeitigem Todesfall in der Ansparphase erfolgt keine Leistung. Diese verfällt. Hierzu bieten die Versicherer aber verschiedene, sehr zu empfehlende, Optionen an.

Optionen

Der Zusatzeinschluss einer Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder bei vorzeitigem Tod in der Ansparphase ist möglich.

Der Abschluss einer (diese ist steuerlich nicht gefördert) Zusatzversicherung für die Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn ist möglich.

Weiterhin ist der Zusatzeinschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.

Der Zusatzeinschluss einer Pflegezusatzversicherung ist ebenso möglich.

10. Geförderte Anlageformen

Spezielle Tarife der klassischen Rentenversicherung, der fondsgebundenen Rentenversicherung und den Fondssparplan, diesen aber nur für die Ansparphase stellt der Markt zur Wahl.

1. Vorteilsrechner