Die Reisegepäckversicherung: Bestandteil der Reiseversicherung
Leistungen aus der Reisegepäckversicherung erfolgen, wenn
- das Gepäck abhandenkommt
- das Gepäck zerstört wird
- das Gepäck beschädigt wird
Nicht versichert in der Reisegepäckversicherung sind Schäden durch
- verlieren
- liegenlassen
- hängenlassen
Nicht im Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung beinhaltet sind
- Bargeld
- Schecks
- Kreditkarten
- Wertpapiere
Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtigter Bestandteil der Reiseversicherungen. Bei der Vielzahl an Anbietern existieren insbesondere beim Leistungsumfang
erhebliche Unterschiede. Es sollte darauf geachtet werden, dass die nachfolgenden Leistungen in der Reisegepäckversicherung beinhaltet sind:
- Verlust
- Beschädigung
- Zerstörung
- Einbruchdiebstahl
- mörderische Erpressung
- Unfälle durch Transportmittel
- Unfälle des Versicherten
- höhere Gewalt, wie
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Wasserschäden
- Erdrutsch
- Blitzschlag
- verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
- Aufwändungen für norwendige Ersatzkäufe
- Reparaturkosten bei der Beschädigung des Gepäcks
Im Regelfall sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Abnutzung
- Verschleiß
- unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
- Kriegsereignisse
- Eingriffe durch offizielle Stellen
Der Vergleichsrechner zum Reisegepäckversicherung Vergleich wird mit freundlicher Genehmigung von covomo zur Verfügung gestellt.
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