Während der Bauphase eines Gebäudes bzw. Hauses sichert die Feuerrohbauversicherung das noch nicht fertiggestellte Objekt gegen den finanziellen Verlust aus
den Gefahren Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion ab. Zusäztlich zum Objekt sind alle auf dem Grundstück befindlichen Baustoffe und Bauteile, für die der
Bauherr die Gefahr trägt, im Versicherungsschutz der Feuerrohbauversicherung beinhaltet.
Die Feuerrohbauversicherung wird oftmals zusammen mit der Wohngebäudeversicherung bereits zu Baubeginn abgeschlossen. Der Vorteil darin liegt, dass der
Versicherungsschutz der Feuerrohbauversicherung dann kostenfrei zur Verfügung steht. Der Zeitraum des kostenfreien Versicherungsschutzes beträgt je nach
Versicherungsgesellschaft zwischen 6 Monate und 24 Monate, somit bis zur Bezugsfertigkeit des Objekts.
Gemäß der Defintion der Feuerrohbauversicherung liegt die Bezugsfertigkeit des Objektes dann vor, wenn nur noch die üblichen Einrichtungsgegenstände, sprich der
Hausrat fehlen.
Grundlage zur Beitragsermittlung der Feuerrohbauversicherung ist die Bauartklasse des Gebäudes sowie die Art der Bedachung. Je höher die Bauartklasse, desto
höher der Beitrag zur Feuerrohbauversicherung.
Zuordnung der Bauartklassen
Bauartklasse |
Aussenwände des Gebäudes |
Dachung des Gebäudes |
BAK I |
Massiv (Mauerwerk, Beton) |
Hart (Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Eternit, Metall, gesandete Dachpappe) |
BAK II |
Stahl- oder Holzfachwerk mit Füllung aus Stein oder Glas, Stahlkonstruktion oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus
nichtbrennbarem Material, wie Profilblech) |
Hart |
BAK III |
Holz, Holzfachwerk mit Füllung aus Lehm, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahlkonstruktion oder Stahlbetonkonstruktion mit
Wandplattenverkleidung aus Holz |
Hart |
BAK IV |
Wie BAK I und BAK II |
Weich (vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf oder Stroh) |
BAK V |
Wie BAK III |
Weich |
FHG I |
Fertighaus massiv in allen Teilen einschließlich der tragenden Konstruktion aus feuerbeständigen Bauteilen |
Hart |
FHG II |
Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, aussen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht
brennbaren Baustoffen verkleidet (Putz oder Klinkersteine) |
Hart |
FHG III |
Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung |
Hart |
2019-08-23 07:29:27 |
Danke für die Hilfen, werde Sie empfehlen!!!!
2019-03-09 11:40:12 |
Guten Tag, danke für den Tip die Rohbauversicherung gleich mit der Hausversicherung abzuschließen. Werde die Einsparung heute verjubeln!! Timo
2019-02-02 05:56:14 |
Hat alles schnell geklappt, danke U.