Fremd-/Gastreiter sind Personen, die nicht regelmäßig mit dem Pferd umgehen, dieses nicht regelmäßig reiten und auch keine Gegenleistung (also unentgeltlich reiten)
erbringen. (Beispiel: Freunde/Bekannte Ihrer Tochter/Ihres Sohnes reiten gelegentlich mit) - dieses Risiko ist in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung separat
durch den Pferdehalter mitzuversichern - das Gastreiterrisiko ist nicht immer automatisch mit eingeschlossen!
Bitte hierauf achten und unbedingt
mit einschliessen bzw. einschliessen lassen.
Der Fremd-/Gastreiter ist über seine Privathaftpflichtversicherung lediglich für Schäden versichert, die er selbst (nicht das Pferd durch sein pferdetypisches Verhalten)
verursacht.
Beispiel: Der Reiter übersieht beim Strassenwechsel ein herannahendes Kfz - Der Kfz-Fahrer weicht aus, es kommt zu einem Unfall mit entsprechenden
Schadenersatzforderungen.
Nicht immer ist diese Risiko in der Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Also auch hier den bestehenden Deckungsumfang klären und ggf. mitversichern. Schäden, die das Pferd erleidet sind nur dann in der Privathaftpflichtversicherung
mitversichert, wenn der Versicherungsschutz/die Bedingungen den Bereich "geliehene Sachen" auch mit beinhaltet. Auch hier sind unterschiedliche
Bestimmungen/Bedingungen die Regel.
Schäden, die das Pferd dem Gastreiter selbst zufügt sind i.d.R. nicht mitversichert.
Personen einer Reitbeteiligung (werden z.t. als Tieraufseher eingestuft)
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