Alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung (pflicht- oder freiwillig versichert),
können eine private Zusatzkrankenversicherung abschliessen.
Welche der vielen kostenintensiven Risiken können Sie durch eine private Zusatzkrankenversicherung absichern? ( vdabbakw )
im Krankenhaus im Ein- oder Zweibett-Zimmer, jeweils mit Chefarztbehandlung bis zur Höchstgrenze der Gebührenordnung oder auch darüber hinaus (GOÄ- Gebühren Ordnung für Ärzte)
zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt wie Erhöung/Verbesserung der Zahersatzleistungen, Inlays
Implantate
Kieferorthopädie
Heilpraktikerleistungen
Brillen, Sehhilfen, Kontaklinsen
Behandlung beim Allgemeinarzt (ambulant) als Privatpatient mit diversen Zusatzleistungen
Erstattung des Eigenanteils für Medikamente, Arzneimittel, Hilfsmittel, Massagen, etc.
Krankenhaustagegeld
Krankentagegeldversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Vorteile zur Entscheidung für eine private Zusatzkrankenversicherung
freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt)
Naturheilverfahren/Heilpraktikerleistungen werden übernommen
keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Massagen)
hohe Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
weltweiter Versicherungsschutz
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Arztbehandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt
Zahnersatz ohne Beschränkungen auf bestimmte Materialien oder Ausführungen
Zahninlays werden bis zu 100% erstattet
Zahnimplantate werden bis zu 100% erstattet
etc.
Auf folgendes sollten Sie bei der Auswahl der Zusatzkrankenversicherungen achten:
Schauen Sie nicht nur auf die Prozentwerte, sondern achten Sie auf die genaue Formulierung der Leistung! Übernimmt ein Versicherer z.B. "50% der Restkosten", kann das wesentlich weniger sein, als ein anderer Versicherer, der "30% des Rechnungsbetrages" übernimmt.
Die Formulierung " ...% " Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse" ist ungünstig. Diest bedeutet nämlich, dass Sie ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt keine Kosten erstatten bekommen.
Besser ist immer die Aussage, daß " ...% " des Rechnungsbetrages" übernommen werden, ohne dass eine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich ist.