Zusatzkrankenversicherung
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Zusatzkrankenversicherung
Alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung (pflicht- oder freiwillig versichert),
können eine private Zusatzkrankenversicherung abschliessen.
Welche der vielen kostenintensiven Risiken können Sie durch eine private Zusatzkrankenversicherung absichern? ( vdabbakw )
- im Krankenhaus im Ein- oder Zweibett-Zimmer, jeweils mit Chefarztbehandlung bis zur Höchstgrenze der Gebührenordnung oder auch darüber hinaus (GOÄ- Gebühren Ordnung für Ärzte)
- zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt wie Erhöung/Verbesserung der Zahersatzleistungen, Inlays
- Implantate
- Kieferorthopädie
- Heilpraktikerleistungen
- Brillen, Sehhilfen, Kontaklinsen
- Behandlung beim Allgemeinarzt (ambulant) als Privatpatient mit diversen Zusatzleistungen
- Erstattung des Eigenanteils für Medikamente, Arzneimittel, Hilfsmittel, Massagen, etc.
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeldversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
Vorteile zur Entscheidung für eine private Zusatzkrankenversicherung
- freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt)
- Naturheilverfahren/Heilpraktikerleistungen werden übernommen
- keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Massagen)
- hohe Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- weltweiter Versicherungsschutz
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Arztbehandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt
- Zahnersatz ohne Beschränkungen auf bestimmte Materialien oder Ausführungen
- Zahninlays werden bis zu 100% erstattet
- Zahnimplantate werden bis zu 100% erstattet
- etc.
Auf folgendes sollten Sie bei der Auswahl der Zusatzkrankenversicherungen achten:
- Schauen Sie nicht nur auf die Prozentwerte, sondern achten Sie auf die genaue Formulierung der Leistung! Übernimmt ein Versicherer z.B. "50% der Restkosten", kann das wesentlich weniger sein, als ein anderer Versicherer, der "30% des Rechnungsbetrages" übernimmt.
- Die Formulierung " ...% " Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse" ist ungünstig. Diest bedeutet nämlich, dass Sie ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt keine Kosten erstatten bekommen.
- Besser ist immer die Aussage, daß " ...% " des Rechnungsbetrages" übernommen werden, ohne dass eine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich ist.
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