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Die Gewährleistung des Rechtsschutzes ein Grundrecht Dieses steht jedem Bürger zu. In Art. 19 und 103 des Grundgesetzes ist dieses verankert. Der Staat ist berechtigt den Rechtschutz einzuschränken (Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 GG).
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung. Hier bei wird das Kostenrisiko versichert. Die Rechtsschutzversicherung gibt es für Privatpersonen wie auch Unternehmen.
Rechner zum Privatrechtsschutz und Verkerhrsrechtsschutz
