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Versicherungsvergleich Rechtsschutz
 

Rechtsschutz - Rechtsschutzversicherung

Die Gewährleistung des Rechtsschutzes ein Grundrecht Dieses steht jedem Bürger zu. In Art. 19 und 103 des Grundgesetzes ist dieses verankert. Der Staat ist berechtigt den Rechtschutz einzuschränken (Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 GG).

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung. Hier bei wird das Kostenrisiko versichert. Die Rechtsschutzversicherung gibt es für Privatpersonen wie auch Unternehmen. ( vdabbakw )

Rechner zum Privatrechtsschutz und Verkerhrsrechtsschutz

Versicherungsnehmer (Antragsteller):
 
Geschlecht   männlich weiblich
Geburtsdatum
Berufsstatus
Wohnort liegt in den alten Bundesländern
neuen Bundesländern
 
Angaben zum Versicherungsschutz:
 
Tarifart   Familientarif 
Singletarif 
Deckungssumme
Selbstbeteiligung
Privat Rechtsschutz ja  nein 
Verkehrsrechtsschutz   ja  nein 
 
vdabbakw_2618 04.02.2012-03:38:25