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Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutzversicherungen
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Die private Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung für Privatpersonen. Der Privatrechtsschutz ersetzt Kosten, die durch einen Rechtsstreit bzw. eine Rechtsberatung entstehen, wie etwa Anwaltskosten, Gerichtskosten, Aufwendung für Gutachten sowie Kosten durch einen Einspruch bei Straf- und Bußgeldverfahren oder im Steuer- oder Sozialrecht. Auch im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie Schadensersatzansprüchen tritt die private Rechtsschutzversicherung ein. Eine große Anzahl von Versicherungen bieten auch Kombiprodukte für die Sparten Miete und Verkehr an. Unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen gibt es für den Bereich Alle o.g. Arten der Rechtsschutzversicherung gibt es jeweils als Singletarif sowie als Familie - Rechtsschutz.
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Hausratversicherungen
vdabbakw_652 17.05.2012-05:33:18
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