Der wesentliche Inhalt einer privaten Rentenversicherung ist die monatliche Rentenzahlung an die versicherte Person. Die Rentenzahlung kann lebenslang
oder für einen verkürzten Zeitraum vereinbart werden.
Unterscheidungen in der privaten Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung wird nach dem Auszahlungsbeginn unterschieden.
Sofortrente
Die vereinbarte Leibrente wird ab Versicherungsbeginn sofort ausbezahlt. Der Beitrag ist in Form eines Einmalbeitrages zu entrichten.
Aufgeschobene Rentenversicherung
Die vereinbarte Leibrente wird erst mit Ablauf der vereinbarten Augschubzeit ausbezahlt. Der Beitrag kann gegen einen Einmalbeitrag oder durch laufende Beitragszahlungen
während der Aufschubzeit entrichtet werden.
Rentenzahlungszeitpunkte
Nachschüssige Zahlung der Rente
Zum Ende der Rentenzahlungsperiode erfolgt die Zahlung der vereinbarten Leibrente.
Vorschüssige Zahlung der Rente
Zum Beginn der Rentenzahlungsperiode erfolgt die Zahlung der vereinbarten Leibrente.
Mögliche zusätzliche Vertragsvereinbarungen in der privaten Rentenversicherung
Hinterbliebenenschutz
Der Hinterbliebenenschutz kann vereinbart werden und beinhaltet die Zahlung der vereinbarten Rente an die Hinterbliebenen beim Tod der versicherten Person
während der Aufschubzeit. Hierfür wird ein Bezugsberechtigter durch den Versicherungsnehmer festgelegt. Die Vereinbarung des Hinterbliebenenschutzes hat zur
Folge, dass bei gleichem Beitrag die Rentenhöhe geringer ausfällt.
Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht zum Ende der Aufschubzeit kann in der privaten Rentenversicherung vereinbart werden. Hier hat der Versicherungsnehmer zum Aufschubzeitende die
Wahl, ob anstatt der vereinbarten Leibrente eine einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt wird.
Rentengarantiezeit
Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Leibrente für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Unabhängig, ob die
versicherte Person noch lebt. Beim Tod der versicherten Person während der Rentengarantiezeit erfolgt die Auszahlung der Rente an die bezugsberechtigte Person bis
zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit.
Beitragsrückgewähr
Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person während der Augschubzeit die eingezahlten Beiträge zur privaten Rentenversicherung
zurück erstattet werden. Sowie beim Tod der versicherten Person während des Rentenbezugszeitraums die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits ausgezahlten Leibrenten
an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen erstattet werden.
Zusatzversicherungen zur privaten Rentenversicherung
Bei der privaten Rentenversicherung können die nachfolgenden Zusatzversicherungen vereinbart werden:
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung
- Unfallzusatzversicherung
- Dread-Disease-Versicherung
Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Bei der privaten Rentenversicherung, ohne Zusatzversicherungen, sind keine Gesundheitsfragen durch die versicherte Person bei Antragsstellung zu beantworten.
Werden jedoch Zusatzversicherungen vereinbart, so müssen die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag durch die versicherte Person beantwortet werden.
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