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Mietkautionsversicherung
Information
2. Vorteile der Mietkautionsversicherung
3. Vorteile für den Mieter
4. Vorteile für den Vermieter
5. Kosten der Mietkautionsversicherung
6. Kündigung und Beendigung der Mietkautionsversicherung
7. Leistungen der Mietkautionsversicherung
8. Vorgehen im Schadensfall
9. Zusammenfassung
1. Vorab
Als Absicherung für die Mietkaution kann neben der klassischen Absicherung auch eine Mietkautionsversicherung gestellt werden.
Darunter fallen die Bankbürgschaft, das Kautionssparbuch sowie die Barkaution.
Die Mietkautionsbürgschaft kann vom gewerblichen, wie auch vom privaten Mieter abgeschlossen werden.
2. Vorteile der Mietkautionsversicherung
Insbesondere bei Mietern, die das Mietobjekt für gewerbliche Zwecke nutzen, stellt die Mietkautionsversicherung eine interessante Alternative zu den klassischen Absicherungsarten dar.
Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die Mietkautionsversicherung nicht auf den Kreditrahmen des Mieters bei dessen Kreditinstitut angerechnet wird. Somit schafft dies finanzielle Freiräume für den gewerblichen Mieter.
3. Vorteile für den Mieter
Die wesentlichen Vorteile der Mietkautionsversicherung für den Mieter:
- keine Kautionszahlung in bar erforderlich
- keine Abhängigkeit von einem Kreditinstitut
- im Regelfall keine Hinterlegung von Sicherheiten
- schnelle und einfache Erstellung der Bürgschaftsurkunde
- keine Kontoführungsgebühren oder Abschlussgebühren fallen an
- Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall auf 3 Monatskaltmieten begrenzt
- kostenfreie Rückgabe innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Mietkautionsbürgschaft möglich, falls diese nicht akzeptiert wird
- Abrechnung auf den Tag genau (p.r.t.)
4. Vorteile für den Vermieter
Die wesentlichen Vorteile der Mietkautionsversicherung für den Vermieter:
- die Bonitätsprüfung des Mieters erfolgt durch das Versicherungsunternehmen
- kurzfristige Erstellung der Bürgschaftsurkunde
- Auszahlung der Bürgschaftssumme direkt nach Anforderung
- Höhe der Mietkautionsbürgschaft zwischen 400 Euro und 15.000 Euro möglich
5. Kosten der Mietkautionsversicherung
Der Beitragsaufwand zur Mietkautionsversicherung beträgt zwischen 4,7 % und 5,25 % der versicherten Mietkautionssumme.
Ein Mindestbeitrag in Höhe von Euro 50 jährlich ist bei manchen Versicherungsunternehmen ein Vertragsbestandteil. Die Beitragserhebung erfolgt jährlich bis zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Bei einigen Anbietern wird im ersten Versicherungsjahr eine sog. Aufnahmegebühr oder auch Bearbeitungsgebühr berechnet.
Berechnungsbeispiel für die Mietkautionsbürgschaft:
Vorgabebezeichnung | Vorgabewert |
---|---|
monatliche Kaltmiete | 1.000,00 Euro |
Mietkautionshöhe | 3 Monatskaltmieten |
Beitragssatz 1. Anbieter | 4,7 % |
Beitragssatz 2. Anbieter | 5,0 % |
Beitragssatz 3. Anbieter | 5,25 % |
Berechnungsergebnisse für die Mietkautionsbürgschaft
Ergebnisbezeichnung | Ergebniswert |
---|---|
Versicherungssumme der Mietkautionsbürgschaft | 3.000,00 Euro |
Jahresbeitrag 1. Anbieter | 141,00 Euro |
Jahresbeitrag 2. Anbieter | 150,00 Euro |
Jahresbeitrag 3. Anbieter | 157,50 Euro |
6. Kündigung und Beendigung der Mietkautionsversicherung
Wird das Mietverhältnis beendet und der Vermieter aus dem Bürgschaftsverhältnis vorbehaltlos entlassen kann die Mietkautionsversicherung beendet werden.
Der Mieter kann die Mietkautionsversicherung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündigen.
Jedoch besteht für das Versicherungsunternehmen eine Nachhaftungspflicht gegenüber den Vermieter.
7. Leistungen der Mietkautionsversicherung
Für Leistungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben tritt das Versicherungsunternehmen ein bei
- fehlenden Mietzahlungen
- fehlenden Nachzahlungen zur Nebenkostenabrechnung
- Sachschäden, die der Mieter an der Mietsache verursacht hat
- Leistungen für Renovierungen an der Mietsache, die vom Mieter nicht erbracht wurden
8. Vorgehen im Schadensfall
Der Vermieter meldet seine Leistungsansprüche direkt beim Versicherungsunternehmen an.
Hierzu stehen entsprechende Schadensformulare zur Verfügung.
Das Versicherungsunternehmen benachrichtigt daraufhin den Mieter über die Leistungsforderungen des Vermieters.
Innerhalb von zwei Wochen hat der Mieter die Möglichkeit sämtliche Unterlagen dem Versicherungsunternehmen vorzulegen um die Auszahlung der angeforderten Leistung zu verhindern.
Geschieht dies nicht werden bei gerechtfertigten Schadensersatzforderungen die Forderungen an den Vermieter aus der Kautionssumme befriedigt.
Die erbrachten Leistungen müssen dann vom Mieter an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet werden.
9. Zusammenfassung
- für Mieter von privaten und gewerblichen Immobilien möglich
- kostengünstige Alternative zur klassischen Absicherungsart
- Leistungen für ausstehende Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen
- Leistungen für Sachschäden des Mieters an der Mietsache
- Leistungen für Nichtrenovierungen an der Mietsache durch den Mieter
- schnelle Leistungserbringung im Schadensfall an den Vermieter
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