1. Wenn die Hausratversicherung nicht ausreicht
2. Was zu Kunst gezählt werden kann
3. Versicherte Gefahren
4. Leistungen im Schadenfall
5. Generelle Risikoausschlüsse
6. Zusammenfassung
1. Wenn die Hausratversicherung nicht ausreicht
Wertvolle Einzelstücke/Gegenstände sind in der Regulierung durch den Hausratversicherer limitiert. Bargeld, Schmuck und dergleichen lassen sich im Safe oder im Bankschließfach unterbringen. Kunstgegenstände hingegen wollen gezeigt, präsentiert werden und dienen somit der Verschönerung des Hauses, der eigenen Erbauung und sollten nicht unter Verschluss sein.
2. Was zur Kunst gezählt werden kann,
wird von Versicherer zu Versicherer zum Teil unterschiedlich gesehen. In der folgenden Aufzählung wird der Kunstbegriff sehr weit gefasst und entspricht den Bedingungen eines führenden Versicherers aus dem Bereich der Kunstversicherung, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. Der Wert einer solchen Versicherung ist beachtlich. Als Kunst/Kunstgegenstände
werden angesehen und versichert:
- Gemälde
- Zeichnungen
- Stiche
- Collagen
- Video Kunst
- Media Art
- Skulpturen
- Objektkunst
- Installationen
- Plastiken
- Landart
- Drucke
- antiquarische Bücher
- Manuskripte
- Fotokunst
- Grafiken
- Weine
- wertvolles Porzellan
- vergoldete und versilberte Gegenstände
- Teppiche
- Gobelins
- antiquarische Möbel und Musikinstrumente
- alte Münzen und Briefmarken
- Rahmen
- Schutzverglasungen
- Sockel
- Vitrinen und Spezialbeleuchtungen der Objekte
Weitere Gegenstände, die im Versicherungsschein der Kunstversicherung zusätzlich als versicherte Sachen aufgeführt werden, gelten dann ebenfalls als versicherte Kunstgegenstände und sind versichert. Auch ein Kunsttransport wird über eine solche Police - Kunstversicherung - abgedeckt.
3. Versicherte Gefahren
Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert, es sei denn, ein Risikoausschluss greift.
4. Leistungen
werden bei einem Totalschaden, Teilschaden und bei einer Wertminderung erbracht.
4.1 Leistungen bei Totalschaden
Entweder die für den Gegenstand vereinbarten Beträge, oder den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
4.2 Leistungen bei Teilschaden
Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls plus Wertminderung (höchstens den vereinbarten Betrag bzw. den Marktwert zum Termin des Versicherungsfalles.
4.3 Wertminderung
Wenn Kunstgegenstände teilweise beschädigt werden und deshalb eine Wertminderung des zuvor vereinbarten Betrages eingetreten ist, kann auf Wunsch eine Entschädigung in Höhe der Summe gezahlt werden.
5. Generelle Risikoausschlüsse
- Schäden an nicht sach- und fachgerecht verpackten Kunstgegenständen, die während des Transports - von Nagel zu Nagel - entstehen
- Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z.B. Verschleiß, Schimmel), Materialfehler, Rost oder Oxidation
- Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere
- Schäden durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, technische Defekte, vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls, mechanische oder elektrische Störungen
- Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden auf Grund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden
- Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr
- Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen
6. Zusammenfassung
Mit einer Kunstversicherung besteht also die Möglichkeit hochwertige Kunstgegenstände erheblich besser als in einer Hausratversicherung zu versichern. Es sollten immer zuerst die Sublimits für Wertgegenstände in der eigenen Hausratversicherung geprüft werden. Ist diese Versicherungssumme nicht ausreichend, so fordern Sie einfach ein Angebot an. Bei der Erlangung des Versicherungsschutzes sind wir Ihnen behilflich.
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