Ein Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist die Krankentagegeldversicherung. Arbeitnehmer müssen ein Tagegeld ab dem 43. Tag in Ihren Versicherungsvertrag einschließen, um in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses zu gelangen. Auch der spätere Leistungsbeginn, immer angelehnt an die Gehaltsfortzahlungsdauer, ist machbar.
Selbständige und Freiberufler
für diese stehen Krankentageldversicherung / Tagegelder bereits ab dem 4. Tag zur Verfügung. Da geringe Karenzzeiten jedoch meist sehr teuer sind, hat sich für die meisten Versicherten eine Karenzzeit die zwischen 21. und 43. Tag liegt bewährt. Diese Karenzzeiten sind möglich: 4., 8., 14., 21., 28., 35., 42., 185., usw. Tag.
Der Einschluss einer Krankentagegeldversicherung / Verdienstausfallversicherung ist ratsam
GKV Versicherte sind im Krankheitsfall mit dem Krankentagegeld immer unterversichert. Die GKV zahlt 70% vom Bruttoeinkommen, aber nur maximal 90% vom Nettoeinkommen. Diese Differenz sollte privat versichert werden. Die Prämien sind sehr günstig. Verdient der gesetzlich Versicherte über der Beitragsbemessungsgrenze, fällt die Unterversicherung/Differenz deutlich grösser aus. Die maximale Leistung der Krankentagegeldversicherung liegt bei einer Berechnungsgrundlage für das Jahr 2016 von Euro 4.237,50 und dies generell für 30 Kalendertage. Hier ist dann Handlungsbedarf angesagt, das Krankentagegeld sollte durch die private Aufstockung an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden. Achtung Aussteuerung: Das Krankengeld der GKV wird maximal für die Dauer von 78 Wochen gezahlt. Siehe § § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
Sie verzichten ganz auf ein Krankentagegeld.
Dann gilt für Sie der ermässigte GKV Beitragssatz von 14,0 %.
Sie möchten ein GKV Krankentagegeld ab dem 43. Tag
dann zahlen Sie den Normalbeitrag zum allgemeinem Beitragssatz. Diese Entscheidung gilt/bindet Sie aber für drei Jahre.
Sie entscheiden sich für einen sogenannten GKV Wahltarif
Alle gesetzlichen Kassen müssen einen Tagegeld-Wahltarif anbieten. Sie haben zwischen den verschiedenen Anbietern aber keine Wahl.
Sie müssen den Wahltarif nehmen den Ihre Kasse Ihnen anbietet. Dieser Wahltarif ermöglicht es Ihnen den Tag des Leistungsbeginns und die
gewünschte Tagegeldhöhe selbst zu bestimmen. Auch nachteilig ist, dass Sie sich drei Jahre an den Wahltarif und die Krankenkasse binden.
Sie entscheiden sich für das Krankengeld ab dem 43. Tag und einem GKV Wahltarif
das geht auch, ist aber nicht sinnvoll.
Empfehlung: Sie verzichten auf ein Krankentaggegeld bei der GKV und wählen einen Krankentagegeldtarif der privaten Krankenversicherung (PKV)
der Sie vollständig absichert. Sie unterliegen keinen v.g. Beschränkungen. Sie bestimmen ganz individuell den Leistungsbeginn und die Tagegeldhöhe.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Anbietern des Marktes (nicht so beim GKV-Wahltarif). Bei Prämienunterschieden von über 100% lohnt es sich immer zu vergleichen.
Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis:
Die abgebildeten Leistungsinhalte sind in gekürzter Version dargestellt und stellen lediglich einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen und Tarifwerken dar. Die kompletten Leistungsinhalte sind den jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Tarifwerken der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu entnehmen. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit gröÃter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Vgl. unsere AGB`s. MaÃgebend für die Leistungsinhalte sind immer der Tarif in Verbindung mit den dazu gehörenden Bedingungswerken der Versicherungsgesellschaften.
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