Die Nottötung ist das Einschläfern oder eine andere Art der Tötung des Tieres. Diese wird durchgeführt, wenn akute Lebensgefahr für den Hund besteht
und auch bei tierärztlicher Behandlung der Tod zu erwarten ist.
Die Leistung im Versicherungsfall errechnet sich aus dem Wert des Hundes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, max. die vereinbarte Versicherungssumme-
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