1. Vorab
2. Lebensmittelbetriebe
3. Betriebsschließungsversicherung
4. Schadenbeispiele
5. Krankheiten - Erläuterungen
6. Leistungen der Betriebsschließungsversicherung
7. Anmerkung
1. Vorab
Ob Wurstwaren, Backwaren oder ein Imbiss, alles was zum Verzehr angeboten wird, muss nicht nur optisch appetitlich aussehen und gut schmecken, sondern muss auch bekömmlich sein. Ein besonderes Augenmerk legt die Gesundheitsbehörde darauf. Auch wenn die größtmögliche Sorgfalt und die akribischte Sauberkeit eingehalten wird, können Krankheitserreger in die Waren und Rohstoffe gelangen und das Erzeugnis oder die Ware verderben.
2. Lebensmittelbetriebe
Speziell Betriebe, die Lebensmittel verkaufen, herstellen oder verarbeiten sind dem Risiko ausgesetzt, dass Krankheitserreger durch Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten in die Waren oder Rohstoffe gelangen.
3. Betriebsschließungsversicherung
Schon beim kleinsten Verdacht der Behörden auf gefährliche Krankheiten oder Erreger genügt es, dass es zu einer Betriebsschließung kommt. Die Betriebsschließungsversicherung leistet für die laufenden Kosten für Miete oder Pacht, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern, Löhne und Gehälter sowie dem entgehenden Gewinn.
4. Schadenbeispiele
Beispiele, wann eine Betriebsschließungsversicherung greift: Das Personal einer Bäckerei ist an einem ansteckenden Virus erkrankt. Das Gesundheitsamt verhängt ein Tätigkeitsverbot und schließt die Bäckerei.
Es werden Salmonellen in einer Metzgerei festgestellt. Das Gesundheitsamt ordnet an, dass die Waren und Vorräte vernichtet und die Metzgerei desinfiziert werden muss. Auf Grund der Desinfektion muss der Betrieb für einen Tag schließen.
5. Krankheiten - Erläuterungen
Krankheitsbezeichnung |
Erläuterung |
Botulismus |
Fleisch- bzw. Wurstvergiftung |
Cholera |
Gallenbrechdurchfall |
Enteritis infectiosa |
Salmonellose |
Milzbrand |
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Parathyphus |
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Shigellenruhr |
Shigellose |
Tollwut |
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Typhus |
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vierusbedingtes hämorrhagisches Fieber |
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Diphterie |
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Meningitis |
Meningokokken |
Tuberkulose |
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Virushepaitis |
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6. Leistungen der Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt die Kosten bzw. leistet für den Gewinnausfall für:
- Desinfektionskosten
- Ersatz des Warenwertes bei Schäden an Waren
- Schliessungsschäden - Beschädigung von Maschinen / Einrichtungsgegenständen
- Mietkosten / Pachtkosten
- Teilzahlungsraten für Maschinen
- Steuern
- Leasingraten
- Löhne und Gehälter
- entgangener Gewinn
- zusätzliche Aufwendungen für die Wiedereröffnung des Betriebes
- Ermittlungskosten / Beaobachtungskosten
7. Anmerkung
Wird ein Betrieb auf Grund der gleichen Ursache / Umstände mehrmals vorübergehend behördlich geschlossen, ist das Versicherungsunternehmen nur einmal zur Erbringung der Entschädigungsleistung verpflichtet.
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