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Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Information
2. Was versichert bzw. versicherbar ist
3. Veranstaltungsarten die versicherbar sind
4. Veranstaltungsarten mit Zuschlag versicherbar
5. Was nicht versichert werden kann
6. Prämienbeispiele
7. Schadenbeispiele
1. Vorab
Jede Veranstaltung ist mit großen Risiken verbunden. Der Veranstalter unterliegt hier der gesetzlichen Haftpflicht. Dies gilt auch für die Vorbereitung und der Durchführung der Veranstaltung. Bereits ein Stolperer eines Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel, die Körperverletzung durch eine defekte Biertischbank, eine fehlende Verkehrssicherungspflicht oder eine zugestellte/zugesperrte Notausgangstür hat schwerwiegende Folgen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden.
2. Was versichert bzw. versicherbar ist
- Auf- und Abbauarbeiten bis zu 3 Tagen (ist verlängerbar)
- vertraglich übernomme Haftpflicht des Eigentümers der Halle bzw. des Geländes (Freistellung des Vermieters)
- eigene Bewirtung
- Tribünenauf- und abbau
- Veranstaltungszelte mit oder ohne Auf- und Abbau
- Feuerwerke
- freiberufliche Mitarbeiter
- Umzüge, Festumzüge
- Hüpfburg, Kletterwand
3. Veranstaltungsarten die versicherbar sind
Ausstellung | Bazar | Betriebsausflug |
Bundes- und Landestreffen | Disco | Festzug |
Flohmarkt | Freiluft-Aufführungen | Geburtstagsfeiern |
Großveranstaltung | Heimatfest | Hochzeit |
Informationsveranstaltung | Jubiläum | Kabarett und Varieté |
Karnevals- oder Faschingszug | Kinderfest und Kinderzirkus | Kongress |
Konzerte aller Art | Kulturtage und -festivals | Kurs |
Lehrgang | Lesung | Maibaum aufstellen |
Maifest | Martinsumzug | Messe |
Modenschau | Open-Air-Festival | Open-Air-Kino |
Openair-Veranstaltungen | Paraden, auch mit Tieren und Fahrzeugen | Pferderennen |
Präsentation | Privatfest | Private Festlichkeiten (z.B. Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum) |
Rock-, Popkonzert | Ruder-, Segelregatta | Schaumparties |
Seminar | Schulfeier | Schul- oder Studienfahrt |
Schützenfest | Sportveranstaltung (Turnen, Schwimmen, Fußball) | Sportwettkampfe (auch Rennen) |
Squash - oder Tennisturnier | Stadt- und Bürgerfest | Tagung |
Tanz- und Theaterveranstaltung | Tierschau | Tourneen |
Trachtenfest | Umweltaktion | Umzug |
Vernissage | Viehauktion | Viehmarkt,Vieh-, Hunde- oder Katzenausstellung |
Vortrag | Vortragsreihe | Weihnachtsmarkt |
Wein- und Bierfest | Wett- und Ringreiten | Wintersportveranstaltung |
Winzerfest | Work-Camps | Zeltlager |
4. Veranstaltungsarten mit Zuschlag versicherbar
Einige Veranstaltungen sind nur gegen Zuschlag versicherbar, wie z.B. Klettern in Klettergärten, Kajak- und Kanufahrten, Reitveranstaltungen, Mountainbike-Touren, Surfen und Segeln oder Gletscher- und Höhlenwanderungen.
5. Was nicht versichert werden kann
Wildwasser-Rafting, Jet-Ski-Fahrten, Fallschirmspringen, Canyoning, Tauchen, Bungee-Jumping
6. Prämienbeispiele
Veranstaltungsart | Besucher/Teilnehmer | Bemerkungen | Jahresprämie |
---|---|---|---|
Strassenfest | 400 | ohne Bewirtung | 94 Euro |
Traditionsverein - Sommerfest | 30 | Bewirtung, Hüpfburg | 146 Euro |
Ärztekongress - 4 x jährlich | 7000 | 452 Euro | |
Kulturveranstaltung | 1000 | 126 Euro | |
Musikveranstaltung in einem Zirkuszelt | 1000 | 452 Euro | |
Hochzeit | 500 | 94 Euro | |
Sommer- und Straßenfest eines Gewerbeverbandes | 300 | Bewirtung, Hüpfburg | 146 Euro |
40 Vorträge in verschiedenen deutschen Städten | 6000 | 452 Euro |
7. Schadenbeispiele
Bei einem Dorffest eines Gartenbauvereins übernimmt dieser auch die Bewirtung. Beim einschenken bemerkt ein Vereinsmitglied nicht, dass eine kleine Scherbe vom Glasrand abgebrochen ist und ins Glas gefallen ist. Ein Besucher verletzt sich schwer an der Speiseröhre und macht den Veranstalter haftbar. Gesamtkosten Euro 12.600.
Beim Sommerfest des Musikvereins wird eine Hüpfburg aufgebaut. Das Ventil der Hüpfburg ist undicht und es entweicht Luft, bis schließlich die ganze Hüpfburg in sich zusammenfällt. Die Kinder geraten in Panik und verletzten sich gegenseitig. Die Eltern verklagen den Veranstalter auf Schmerzensgeld. Gesamtkosten Euro 7.300.
Beim Jahreskonzert eines Gesangsvereins baut dieser in einer Halle Biertische und Bierbänke auf. Eine Bank ist fehlerhaft und bricht unter der Last der Besucher zusammen. Ein Besucher verletzt sich dadurch im Gesicht und verklagt den Verein auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gesamtkosten Euro 18.500.
Bei einem Weihnachtsmarkt eines Fördervereins kommt dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und ein Besucher rutscht auf dem spiegelglatten Eingang aus und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch. Er verklagt den Veranstalter. Gesamtkosten incl. Verdienstausfall Euro 16.500.
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