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Die Lebens- und Rentenversicherung ist auch 2011 interessant. Für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005
abgeschlossen werden (Neuverträge), fallen die Steuerprivilegierungen zum Teil weg. Interessant ist,
dass die Erträge während der Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden
müssen. In der Auszahlphase werden Erträge aus Kapitalanlagen mit lediglich 50% besteuert.
Altersvorsorgeaufwendung - Vorsorgeaufwendungen wurden ab 01.01.2005 bis maximal 60% (max. 20.000,- EUR) von der Steuer befreit. Dieser Anteil erhöht sich jedes Jahr um 2% und soll bis 2025 auf 100% steigen. Die Leistung aus der Versicherung kann beliehen und vererbt werden. Wenn Sie die Planung Ihrer Altersvorsorge immer nur verschoben haben, dann handeln Sie jetzt und fordern Ihr persönliches Angebot an! ( vdabbakw )
vdabbakw_2620 08.02.2012-05:28:06
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