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Versicherungsvergleich Tierhaftpflichtversicherung
 

Tierhaftpflichtversicherung

Für jeden Tierhalter ist es empfehlenswert eine Tierhalterhaftpflicht für sein Tier abzuschließen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten auf, die durch Ihren Hund/Ihr Pferd verursacht wurden und aus einem typischen Verhalten des Tieres resultieren. Dies gilt meistens auch für die im Eigenheim einmalig angerichteten Schäden, wie zerkratzte Tapeten usw. Schäden am Eigentum des Halters und auch an Personen die zum Haushalt gehören zählen nicht dazu. Alle Schäden die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden, sowie die aus einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tathandlung hervorgehen, können unter Umständen teilweise bzw. komplett durch die Versicherung abgelehnt werden.

Zusätzlich wehrt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter gegen Sie ab, die ungerechtfertigt sind, bzw. für die Sie nicht haftbar sind. Kleintiere wie die Katze, der Hamster oder das Meerschweinchen sind meistens über die private Haftpflicht mit versichert.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

vdabbakw_2603 02.09.2010-22:06:15