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TierhaftpflichtversicherungFür jeden Tierhalter ist es empfehlenswert eine Tierhalterhaftpflicht für sein Tier abzuschließen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten auf, die durch Ihren Hund/Ihr Pferd verursacht wurden und aus einem typischen Verhalten des Tieres resultieren. Dies gilt meistens auch für die im Eigenheim einmalig angerichteten Schäden, wie zerkratzte Tapeten usw. Schäden am Eigentum des Halters und auch an Personen die zum Haushalt gehören zählen nicht dazu. Alle Schäden die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden, sowie die aus einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tathandlung hervorgehen, können unter Umständen teilweise bzw. komplett durch die Versicherung abgelehnt werden. Zusätzlich wehrt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter gegen Sie ab, die ungerechtfertigt sind, bzw. für die Sie nicht haftbar sind. Kleintiere wie die Katze, der Hamster oder das Meerschweinchen sind meistens über die private Haftpflicht mit versichert.
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters
vdabbakw_2603 02.09.2010-22:06:15
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