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Freie Fahrt - Mit der Autoversicherung auf Nummer Sicher
Um Kosten zu sparen ist es sinnvoll das Auto von Studenten/Fahranfängern über die Eltern
als Zweitfahrzeug anzumelden. Das Erstfahrzeug der Eltern muß nicht bei der gleichen Versicherung versichert sein oder versichert werden ! Wird das Zweitfahrzeug vor dem 01.07. eines Jahres angemeldet/ versichert, so erfolgt die Einstufung zum nächsten 01.01. bereits von SF 2 (75%) auf SF 3 (65%). Sollte das Zweitfahrzeug erst nach dem 01.07. zugelassen/versichert werden, so erfolgt die Einstufung auf SF 3 (65%) erst zum 01.01. des darauf folgenden Jahres. Treffen die Voraussetzungen für die 75%-Einstufung nicht zu, so fordern Sie trotzdem Ihr Sparangebot an. Wir vergleichen nahezu 80 Versicherer. Gespart wird auf jeden Fall ! Fordern Sie jetzt Ihren Vergleich an.
Als zweite Alternative wäre noch eine andere Variante möglich.
vdabbakw_2571 08.02.2012-05:33:48
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