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Versicherungsvergleich Studentenversicherung
 

Freie Fahrt - Mit der Autoversicherung auf Nummer Sicher

Um Kosten zu sparen ist es sinnvoll das Auto von Studenten/Fahranfängern über die Eltern als Zweitfahrzeug anzumelden.
Das Fahrzeug wird dann in SF 2 (75%) eingestuft, sofern das Erstfahrzeug der Eltern mindestens in SF 3 (65%) eingestuft worden ist. Als zusätzliche Voraussetzungen muß Versicherungsnehmer und Halter die gleiche Person sein und der jüngste Fahrer darf nicht unter 23 Jahren.

Das Erstfahrzeug der Eltern muß nicht bei der gleichen Versicherung versichert sein oder versichert werden !

Wird das Zweitfahrzeug vor dem 01.07. eines Jahres angemeldet/ versichert, so erfolgt die Einstufung zum nächsten 01.01. bereits von SF 2 (75%) auf SF 3 (65%). Sollte das Zweitfahrzeug erst nach dem 01.07. zugelassen/versichert werden, so erfolgt die Einstufung auf SF 3 (65%) erst zum 01.01. des darauf folgenden Jahres.

Treffen die Voraussetzungen für die 75%-Einstufung nicht zu, so fordern Sie trotzdem Ihr Sparangebot an. Wir vergleichen nahezu 80 Versicherer. Gespart wird auf jeden Fall ! Fordern Sie jetzt Ihren Vergleich an.

Als zweite Alternative wäre noch eine andere Variante möglich.
Sollte der jüngste Fahrer (Studenten/Fahranfänger) unter 23 Jahre alt sein, so ist ebenfalls die Einstufung in die Zweitwagenreglung SF2 (85%) möglich, wenn bei diesem Versicherer bereits ein Fahrzeug der Eltern als Erstfahrzeug versichert und mindestens in SF2 eingestuft ist. Als zusätzliche Voraussetzungen gelten Versicherungsnehmer und Halter muß ebenfalls die gleiche Person sein. Der jüngste Fahrer darf unter 23 sein. ( vdabbakw )

vdabbakw_2571 08.02.2012-05:33:48