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Gesetzliche KrankenkassenAb Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der gleiche Beitragssatz. Die Krankenkassen unterscheiden sich dann nicht über den Beitragssatz sondern über die einzelnen angebotenen Leistungen. Zusätzlich zu den Grundleistungen werden noch Leistungen wie z.B. regelmäßige Gesundheitskontrollen usw. angeboten. Die Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich geregelt. Medizinisch notwendige Behandlungen werden von allen Kassen bezahlt, erstattet werden auch Vorsorgeuntersuchungen und Standardimpfungen. Gute Kassen bieten zusätzlich Mehrleistungen an - telefonische Gesundheitshotline, Kostenübernahme für Urlaubsimpfungen und Naturheilbehandlung, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, Zuschüsse zu Fitnessangeboten und vieles mehr. Achten Sie deshalb auf das Leistungsangebot, wenn Sie eine passende gesetzliche Krankenversicherung suchen. ( vdabbakw ) Beitragssätze Beiträge freiwillige Mitglieder
Die Vertragsgrundlagen zwischen der gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherten sind im Sozialgesetzbuch verankert.
Zum Gesetzestext: SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
vdabbakw_1323 02.09.2010-22:08:22
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