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Versicherungsvergleich Vereinshaftpflicht - Vereinshaftpflichtversicherung
 

Vereinshaftpflicht - Vereinshaftpflichtversicherung

Für Vereine ist es wichtig eine Vereinshaftpflicht abzuschließen. Wenn es bei der Ausübung einer Vereinstätigkeit zu einem Personen- bzw. Sachschaden kommt so wird der Verein zur Haftung herangezogen und eine Vereinshaftpflicht kann diesen vor finanziellen Folgen schützen. Der Verein und seine Mitglieder sind über eine Vereinshaftpflicht im Schadensfall während des normalen Vereinsbetriebs bzw. bei Tätigkeiten die mit dem Vereinsleben in Verbindung stehen, abgesichert.

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Vereinszweck
Der Versicherungsnehmer bestätigt...
  • Die jährliche Haushaltssumme (Summe der Einnahmen des Vereins, z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden Zuschüsse) des Vereins beträgt maximal 200.000 €
  • Der Versicherungsnehmer hat keine laufende Hiscox Haftpflicht-Police
  • Der Versicherungsnehmer entfaltet keine Aktivitäten (Vereinszweck) in den Bereichen Profisport (1. bis 3. Liga der entsprechenden Sportart), Golf, Lohnsteuerhilfe, Pferdezucht, Betreuung, Vermieter- und Mieterschutz.
  • Der Versicherungsnehmer hat ein positives Vereinsvermögen.
  • Der Versicherungsnehmer ist im Zusammenhang mit seiner satzunggemäßen Tätigkeit während der letzten 5 Jahre nicht in Anspruch genommen worden, noch sind dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen Umstände bekannt, die zu einem Schaden führen können.
Gewünschte Versicherungssumme (VSU) und Jahresnettobeitrag VSU Vermögensschäden
100.000 €
250.000 €
500.000 €
Haushaltssumme bis 100.000 €
360,00 €
630,00 €
1.080,00 €
Haushaltssumme bis 200.000 €
444,00 €
777,00 €
1.332,00 €
  Der Selbstbehalt beläuft sich auf 250 € je Versicherungsfall.
  Die genannten Versicherungssummen gelten 2-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Die Prämien, der Vereinshaftpflicht - Vereinshaftpflichtversicherung, sind Nettoprämien (zzgl. 19% Versicherungssteuer) und jährlich zu zahlen.
Bemerkungen

Vereinshaftpflicht

Wer einen Verein mit mehreren Mitgliedern führt, sollte auf eine Vereinshaftpflichtversicherung keinesfalls verzichten. Die Anzahl der Mitglieder und die Taetigkeitsbereiche, für die der Vereinsvorstand verantwortlich ist und wo Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, bestimmen den Beitrag der Vereinshaftpflicht. Die private Haftpflichtversicherung tritt hier nicht in Haftung: Sobald man im Auftrag des Vereins unterwegs ist, ist man für eine Absicherung der dadurch entstehenden Risiken selbst verantwortlich. ( vdabbakw )

Mit einer Haftpflicht für Vereine hat man die Möglichkeit, Sach- und Personenschäden vor den finanziellen Risiken optimal abzusichern. Eine Vereinshaftpflichtversicherung zahlt für Schadensersatzansprüche, für die man haftbar gemacht werden kann, und sie wehrt Schadensersatzansprüche ab, die ungerechtfertigt gegen den Versicherten erhoben werden; somit ist eine Rechtsschutzversicherung mit integriert. Versichert ist man für alle Sach- und Personenschäden, mitversichert sind auch Mietsachsschäden. Versichert ist man auch, wenn man im Rahmen einer Veranstaltung einen Ausschank im Namen des Vereins organisiert und dadurch aufgrund von verdorbener Ware eine andere Person zu Schaden kommt.

VDABBAKW_2968 04.02.2012-03:46:28