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TierhalterhaftpflichtversicherungDie Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt:. § 833.(Haftung des Tierhalters). Eine Tierhalterhafpflichtversicherung ist für jeden Tierhalter empfehlenswert, da je nach entstandenen Schaden die zu zahlenden Beträge in Millionenhöhe gehen können und der Tierhalter für die durch sein Tier entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe haftet. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten auf, die durch Ihren Hund/Ihr Pferd verursacht wurden. Zusätzlich wehrt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter gegen Sie ab, die ungerechtfertigt sind, bzw. für die Sie nicht haftbar sind. Folgende Risiken können in der Tierhalterhaftpflicht,von Tieren zu privaten Zwecken, abgesichert werden:
Leistungen im Versicherungsfall
Tiere die für betriebliche Zwecke genutzt werden, z.B. Wachhunde, sind meist über eine Betriebshaftpflicht versichert.
vdabbakw_2616 02.09.2010-22:10:34
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