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Lebensversicherung SteuerSeit dem 01.01.2005 gibt es das Alterseinkünftegesetz. Dies regelt unter anderem auch, dass auf Lebensversicherung Steuer zu bezahlen ist. Je nach dem, wann Sie Ihren Auszahlungstermin festgelegt haben, werden die Gewinne voll oder zur Hälfte besteuert. Sofern Sie die Leistungserbringung Ihres Versicherers vor dem Alter 60 wünschen, werden von der Ablaufleistung die eingezahlten Beiträge abgezogen. Der Betrag, der hier übrig bleibt, muss von Ihnen mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert werden. Bei Leistungserbringung ab dem 60. Lebensjahr wird dieser Betrag zur Hälfte versteuert. Hierbei ist es unerheblich, ob der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist oder nicht (Regelung nach altem Recht bis 31.12.2004).
5-Jahre-RegelungBei der Höhe der Steuer können Sie sich aber auch auf die 5-Jahre-Regelung berufen. Das heisst, Sie verteilen Ihre Steuerschuld aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag auf die nächsten 5 Jahre. Dies hat vor allem den Vorteil, wenn Sie mit 65 in Rente gehen, haben Sie in diesem Jahr noch erhöhte Einnahmen. Im Normalfall vermindern sich in den Jahren des Rentenbezugs die zu versteuernden Einnahmen und somit wird Ihre Steuerschuld aus diesen Verträgen niedriger. ( vdabbakw )
Wie Sie sehen können, ist auch nach dem
Alterseinkünftegesetz der Beratungsbedarf nicht geringer wurde. Es ist heute mit viel höherem Beratungsaufwand
zu rechnen, damit Sie Ihre geeignete Lebensversicherung erhalten und zwar auch zum richtigen Zeitpunkt.
vdabbakw_1143 08.02.2012-05:51:11
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